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Defizite bei Nutzerrechten? Behörde nimmt Ebay ins Visier

Einladung zum Stöbern auf der Ebay-Webseite - aber hält die Handelsplattform auch alle Nutzerrechte ein?

Einladung zum Stöbern auf der Ebay-Webseite - aber hält die Handelsplattform auch alle Nutzerrechte ein? Foto: Wolf von Dewitz/dpa

Die Bundesnetzagentur sieht bei Ebay Mängel beim Schutz von Nutzerrechten. Was die Behörde jetzt fordert - und welche Konsequenzen drohen könnten.

Von dpa 06.07.2026, 13:05 Uhr

Bonn. Die Handelsplattform Ebay verstößt nach Erkenntnissen einer Bundesbehörde gegen Nutzerrechte. Die Bundesnetzagentur teilte in Bonn mit, dass Ebay Vorgaben zu benutzerfreundlichen Melde- und Abhilfeverfahren nicht korrekt umgesetzt habe: Nutzer konnten vermeintlich rechtswidrige Inhalte nicht so einfach melden, wie es laut den EU-Vorschriften des Digital Service Acts (DSA) nötig sei. Ebay wies die Vorwürfe zurück, aus seiner Sicht hat es die gesetzlichen Regeln eingehalten.

Außerdem halte Ebay Vorschriften nicht vollständig ein, bei denen es um Maßnahmen gegen Nutzer geht - etwa wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Darüber müssten die Nutzer „klar, verständlich und präzise“ informiert werden, damit Betroffene die Maßnahmen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen können, mahnt die Behörde.

Dritter Kritikpunkt des in der Netzagentur angesiedelten Digital Service Coordinators (DSC) ist, dass die Nachverfolgbarkeit von Händlern nicht ausreiche, etwa mit verbindlichen Kontaktmöglichkeiten. Damit soll vor Online-Betrug geschützt werden. Pflichtangaben zur Nachverfolgbarkeit seien bei Ebay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar, kritisiert der DSC. 

Die Behörde appelliert an das Unternehmen, die beanstandeten Defizite abzustellen. Falls das nicht geschehe, könnten Maßnahmen bis hin zur Verhängung eines Zwangsgeldes festgesetzt werden, heißt es von der Bundesnetzagentur. Der DSC ist eine Beschwerdestelle für Verbraucher und eine Koordinierungsstelle, die Online-Plattformen überwacht.

Als Reaktion auf das Vorgehen der Bundesnetzagentur teilte Ebay mit, es nehme „seine Verpflichtungen aus dem Digital Services Act sehr ernst und ist der Auffassung, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umgesetzt zu haben“. Das laufende Verfahren betreffe die Umsetzung einzelner Anforderungen des DSA wie der „Notice-and-Action-Mechanismus“ von Ebay sowie die Darstellung bestimmter Informationen zu gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufern. „Wir stehen zu diesen Fragen mit der Bundesnetzagentur in engem und konstruktivem Austausch und werden diesen Dialog im weiteren Verlauf des Verfahrens fortsetzen.“

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