Festanstellung

TDiese Voraussetzungen müssen ukrainische Lehrer und Pädagogen erfüllen

Wer in Niedersachsen als Lehrkraft arbeiten möchte, muss sein ausländisches Lehramtsstudium anerkennen lassen, indem die Gleichwertigkeit des im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudiums beantragt wird.

Wer in Niedersachsen als Lehrkraft arbeiten möchte, muss sein ausländisches Lehramtsstudium anerkennen lassen, indem die Gleichwertigkeit des im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudiums beantragt wird. Foto: Murat/dpa

Das regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg erklärt, welche Voraussetzungen ukrainische Pädagogen wie die in Lavenstedt lebende Viktoriia Gluckhovska erfüllen müssen, um in Niedersachsen die Chance auf einen festen Vertrag zu bekommen.

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