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TVorwurf: Finanzamt übt bei Grundsteuer-Einspruch Druck aus

Neue Grundsteuerbeträge werden erst von 2025 an erhoben. Mit Erhalt erster Bescheide ist keine Zahlungsaufforderung verbunden.

Neue Grundsteuerbeträge werden erst von 2025 an erhoben. Mit Erhalt erster Bescheide ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Foto: dpa-Bildfunk

Wie viel Grundsteuer fällt im nächsten Jahr an? Das wissen viele Hausbesitzer und Betriebe drei Monate vor Ablauf noch nicht. Post vom Finanzamt gibt es dagegen schon. Die Verbände schäumen.

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