Revision

TErklärung unter Schluchzen: Landgericht Stade spricht Richterin frei

Eine Kammer des Landgerichts Stade korrigiert die andere - der Bundesgerichtshof hatte die Revision angeordnet.

Eine Kammer des Landgerichts Stade korrigiert die andere - der Bundesgerichtshof hatte die Revision angeordnet. Foto: dpa

Von einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu einem Freispruch: Diese Wendung hat das juristische Verfahren gegen eine Rotenburger Richterin genommen.

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