Suizid des Stader Sechsfachmörders: Ministerium weist Versäumnisse zurück
Niedersachsens Justizministerium weist Versäumnisse bei der Beurteilung des Gefangenen zurück. (Archivbild) Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Die Kleine Anfrage der CDU deckt auf: So oft wurde mit dem Todesschützen gesprochen.
Hannover. Das niedersächsische Justizministerium hat im Zuge der Gewalttat mit sechs Toten in Stade auf die umfangreiche medizinische Untersuchung des Verdächtigen vor seinem Tod hingewiesen. Die Beurteilung des psychischen Zustandes des 45-Jährigen habe auf einer Gesamtbewertung in der JVA Bremervörde beruht, hieß es in einer Kleinen Anfrage der CDU.
Sieben Gespräche seien in wechselnder Besetzung von zwei Psychologinnen geführt worden. Zudem sei der Gefangene bei vier Terminen im Juli beim Medizinischen Dienst sowie zweimal beim Anstaltspsychiater vorstellig geworden. Letzterer stellte dabei keine Hinweise auf Suizidalität fest, wie es weiter hieß.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Foto: Jörn Hüneke/dpa
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann hatte zuvor bereits Fehler im Umgang mit dem Mann zurückgewiesen. Eine Prüfung habe keine Hinweise auf Mängel ergeben, sagte die SPD-Politikerin im Unterausschuss Justizvollzug des Landtags. Sie betonte, bei allen Anstrengungen dürften sich Suizide im Vollzug nie ganz verhindern lassen. Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt hatte den mutmaßlichen Schützen am 21. Juli leblos in seiner Zelle gefunden.
Ministerium: Keine Schwachstellen bei Suizidprävention
Ein Notarzt stellte den Tod des Gefangenen durch Strangulation fest. Der 45-Jährige soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des mutmaßlichen Schützen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich.
Für den Mann seien im Gefängnis besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet und fortlaufend überprüft worden. Der mutmaßliche Täter habe im Gefängnis unter besonderer Beobachtung gestanden, nach und nach seien die Maßnahmen gelockert worden, hieß es aus dem Ministerium. Der Verdächtige war am 30. Juni in Untersuchungshaft in eine kameraüberwachte Zelle der JVA Bremervörde gekommen. Nach und nach seien die Überwachungsmaßnahmen gelockert und am 20. Juli völlig aufgehoben worden.
Im bisherigen Jahresverlauf habe es bis zum 19. August in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen fünf Suizide gegeben, so das Ministerium. Im Jahr 2022 habe es acht, 2023 vier, 2024 zwei und im Jahr 2025 fünf Suizide gegeben. Schwachstellen bei der Suizidprävention in den Einrichtungen des Justizvollzuges seien nicht festgestellt worden.
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