Illegale Tierversuche? Forscherin und Institut vergleichen
Im Fall der Kündigung einer Wissenschaftlerin wegen angeblicher nicht genehmigter Tierversuche haben sich die Forscherin und das Max-Planck-Institut in Göttingen auf einen Vergleich geeinigt. Wie das Arbeitsgericht in Göttingen am Mittwoch mitteilte, verständigten sich die Wissenschaftlerin und das Institut in einem schriftlichen Verfahren darauf, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend zum 31. Januar dieses Jahres zu beenden. Das Max-Planck-Institut werde aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte mehr herleiten, teilte das Gericht weiter mit. Zu einer Verhandlung in dem Kündigungsschutzverfahren kommt es demnach nun nicht mehr.