Keine wesentlichen Änderungen bei Corona-Regeln ab 1. Oktober in Hamburg

Ab 1. Oktober kann im ÖPNV in Hamburg auch eine medizinische Maske getragen werden, eine FFP2-Maske ist nicht mehr Pflicht.
Ab dem 1. Oktober treten die neuen Corona-Maßnahmen nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft. Auch in Hamburg wird es deshalb eine neue Eindämmungsverordnung geben - viel kürzer und in puncto Einschränkungen ohne große Änderungen.
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Trotz wieder steigender Infektionszahlen müssen sich die Hamburgerinnen und Hamburger auch mit Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung ab dem 1. Oktober nicht auf neue Corona-Einschränkungen einstellen. Die geltenden Regeln bleiben nach Behördenangaben weitestgehend unverändert. „Wir gehen jetzt auf Monate zu, in denen Corona-Infektionen natürlich weiter eine Rolle spielen – aber wir haben Anlass zu der Vermutung, dass sie nicht mehr unseren gesamten Alltag dominieren“, sagte Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.
Zwar seien infizierte Patienten durch die zusätzlichen Schutzmaßnahmen weiterhin eine besondere Herausforderung für die Versorgung im Krankenhaus. „Aber das Gesundheitswesen steht deswegen nicht vor der Überlastung.“ Mit Stand Montag wurden in Hamburger Krankenhäusern 185 Infizierte behandelt, davon 18 auf Intensivstationen.
Verordnung soll bis 7. April gelten
Die neue Verordnung - die erste auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes - werde derzeit erarbeitet, spätestens am Freitag veröffentlicht und soll ab Sonnabend gelten. Zwischenzeitlich Dutzende Seiten lang, werde sie nun verschlankt und nur noch elf Paragrafen umfassen, so die Behörde.
Anders als bisher soll sie auch länger gelten - voraussichtlich bis zum 7. April kommenden Jahres, „so dass auf dieser Grundlage Klarheit für die kommenden Monate besteht – immer vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen macht keine weiteren Eingriffe nötig“, sagte Behördensprecher Martin Helfrich.
Medizinische Maske reicht im ÖPNV aus
Hinsichtlich der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gibt es den Angaben zufolge eine kleine Änderung: Weil in den angrenzenden Bundesländern im Verkehrsverbund bereits heute eine medizinische Maske ausreichend ist, werde zur Vereinheitlichung künftig auch in Hamburg das Tragen einer medizinische Maske vorgeschrieben statt wie bislang eine FFP2-Maske. Die Gesundheitsbehörde wies aber daraufhin, dass die FFP2-Maske in vielen Situationen immer noch der bessere Schutz sei, zu dem man aus eigener Entscheidung natürlich weiterhin greifen dürfe.
Auch die Absonderungspflicht für Infizierte bleibe bestehen. Nach einem positiven Test müssen sie sich also weiterhin selbst isolieren. Von weitergehenden Regelungen, die das IfSG des Bundes zwar erlaubt, sehe man in Hamburg wegen der aktuellen Lage ab. In der Behörde war von Schneeketten die Rede, die notfalls parat lägen. „Jetzt ist es Zeit für Schal und Mütze, aber noch nicht für Schneeketten“, sagte Leonhard. (dpa)
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