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Niedersachsen

TLandesregierung ändert einige Punkte im Corona-Stufenplan

Das Wort "Corona-Verordnung" ist in der digitalen Ausgabe der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2" markiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Das Wort "Corona-Verordnung" ist in der digitalen Ausgabe der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2" markiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Nachdem Niedersachsen nach breiter Kritik auch aus der Bundesregierung die Maskenpflicht im Einzelhandel bei niedrigen Inzidenzwerten kürzlich doch nicht aufhob, rudert die rot-schwarze Landesregierung nun auch bei Diskotheken, Bars und Clubs zurück.

Donnerstag, 03.06.2021, 09:45 Uhr

Anders als in der Corona-Verordnung seit Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun doch eine Maskenpflicht, teilte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch mit. Zunächst war bei einer Inzidenz unter 35 vorgesehen, dass in Diskos, Bars und Clubs keine Maske getragen werden muss, während etwa bei einer Hochzeitsfeier mit maximal 100 Personen die Maske nur am Sitzplatz abgenommen werden darf. Zu diesem Punkt habe es „einige kritische Hinweise“ aus der Bevölkerung gegeben, weshalb die Landesregierung nun nachbessere, sagte Pörksen und sprach von der „ein oder anderen kleinen Unwucht“ in der Verordnung.

Das umfassende Regelwerk hatte das Land erst am Sonntagabend kurz vor seinem Inkrafttreten an diesem Montag vorgelegt. Eine erhebliche Erleichterung greift unterdessen im Tourismus: Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere die eintägige Wiederbelegungssperre. Auch an dieser Stelle steuert das Land also nach. Und im Freizeitsport unter freiem Himmel hat die Landesregierung bei den Regelungen für Erwachsene sowie Trainer und Betreuer klargestellt, dass ein negativer Testnachweis nur bei „bei Kontakt-/Gruppensport“ nötig ist.

Neue Verordnung tritt morgen in Kraft

Geplant ist, dass die aktualisierte Verordnung am kommenden Freitag, rechtzeitig vor dem Wochenende, in Kraft tritt. Bereits am Montag hatte Pörksen nachgeliefert, dass Freibäder „in der Tat“ bereits ab einer Inzidenz von unter 100 öffnen dürfen, allerdings zunächst mit Testpflicht für alle volljährigen Besucher. Das stehe so nicht in der Verordnung, „diese Öffnung wird jedoch ab sofort in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die bereits seit fünf Werktagen unter 100 liegen geduldet“, fügte die Regierungssprecherin hinzu.

Ab einer Inzidenz von unter 50 gibt es in Freibädern dann keine Testpflicht mehr und Hallenbäder dürfen für allgemeine Gäste erst unterhalb einer Inzidenz von 35 öffnen. Mit Blick auf die nächste Verordnung – die jetzige gilt bis Donnerstag, 24. Juni – hat Pörksen zudem Lockerungen bei den nach wie vor relativ strengen Kontaktbeschränkungen in Aussicht gestellt. Da sei „ordentlich Druck auf dem Kessel“, hier zu Lockerungen zu kommen, wenn sich die rückläufige Tendenz bei den Inzidenzen verstetige.

Scharfe Kritik von der FDP

Die FDP im Landtag kritisierte die kurzfristigen Änderungen an der aktuellen Corona-Verordnung scharf. „Dieses Chaos muss endlich ein Ende haben. Das Hin und Her der Landesregierung ist niemandem mehr zuzumuten“, meint der Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner. Dass die Verordnung nun schon wieder in zahlreichen Punkten geändert werde, zeige, „wie schludrig und konzeptlos die Corona-Politik hier in Niedersachsen umgesetzt wird“, wütete Birkner und fügte hinzu:

„Die Regierung unter Ministerpräsident Weil hat spät und dann auch noch im Eiltempo einen Entwurf vorgelegt, der ganz offensichtlich noch zahlreiche Schwächen hat. Nach dem Masken-Fauxpas im Einzelhandel fällt nun plötzlich auf, dass der Besuch von Clubs in nächster Zeit ohne Masken vielleicht doch keine so gute Idee ist.“

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