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Sozialleistungen

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Das Bürgergeld tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Das Bürgergeld tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II abgelöst. Auch beim Wohngeld sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Änderungen. Das Jobcenter und der Landkreis klären auf.

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