Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.
Ein passender Begriff ist schon gefunden: „Shrinkflation” - weniger Inhalt zum gleichen Preis. Viele Verbraucher wollen darauf hingewiesen werden - direkt am Supermarktregal.