Gestreckter O-Saft oder Preisexplosion: Mogelpackung des Jahres gesucht

Diese fünf Produkte stehen zur Wahl. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg
Welcher Hersteller täuscht beim Preis? Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht die Mogelpackung des Jahres. Diese fünf Produkte sind nominiert.
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Hamburg. Verbraucher können bis zum 21. Januar über die Mogelpackung des Jahres abstimmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) vergibt den Negativpreis zum elften Mal und stellt dazu fünf Produkte vor, die im unrühmlichen Finale stehen.
Bei den Kandidaten handelt es sich um Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im letzten Jahr deutlich teurer geworden sind. „Die Shortlist der Nominierten ergibt sich aus zahlreichen Hinweisen und Beschwerden, die uns in den zurückliegenden zwölf Monaten erreicht haben“, so die Verbraucherzentrale.
Kandidaten für die »Mogelpackung des Jahres 2024«
Weniger Mogelpackungen, höhere Preisaufschläge
Zwar waren 2024 mit 67 Mogelpackungen insgesamt weniger Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen als 2023 (104). Die durchschnittliche Preiserhöhung war jedoch deutlich höher. Sie betrug bei den von der Verbraucherzentrale erfassten Produkten 31,5 Prozent, 2023 waren es laut Statistik nur 23,5 Prozent.
Die fünf höchsten Preissteigerungen lagen im Bereich von 100 Prozent und mehr. „Einen so drastischen Preisanstieg haben wir 2023 nur ein einziges Mal registriert“, so die VZHH. Einige der Produkte mit besonders hohen Preissteigerungen im vergangenen Jahr sind nun als Kandidat für die Wahl der “Mogelpackung des Jahres 2024„ nominiert.

Es gab 2024 weniger Mogelpackungen als 2023 - dafür sind die Preiserhöhungen stärker. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg
Politik muss endlich handeln
Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, schützt die Politik Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor den Tricksereien der Unternehmen, klagen die Verbraucherschützer: „In anderen Ländern ist man da weiter.“
In Ungarn und in Frankreich müssen seit letztem Jahr Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. In Brasilien sind Warnhinweise auf die Shrinkflation-Packungen gedruckt. Von Shrinkflation spricht man bei Lebensmitteln, deren Inhalt schrumpft, der Preis aber gleich bleibt.
„Wir fordern eine Kennzeichnung von Mogelpackungen wie in Brasilien: Die alte und neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung müssen klar und deutlich auf den Verpackungen stehen“, sagen die Verbraucherschützer. Zusätzlich sollten die Packungen mindestens in dem Maße schrumpfen wie der Inhalt, um die Umweltbelastung durch überdimensionierte Packungen zu reduzieren. (PM/lw)