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Gestreckter O-Saft oder Preisexplosion: Mogelpackung des Jahres gesucht

Diese fünf Produkte stehen zur Wahl.

Diese fünf Produkte stehen zur Wahl. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Welcher Hersteller täuscht beim Preis? Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht die Mogelpackung des Jahres. Diese fünf Produkte sind nominiert.

Von Redaktion Montag, 06.01.2025, 18:00 Uhr

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Hamburg. Verbraucher können bis zum 21. Januar über die Mogelpackung des Jahres abstimmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) vergibt den Negativpreis zum elften Mal und stellt dazu fünf Produkte vor, die im unrühmlichen Finale stehen.

Bei den Kandidaten handelt es sich um Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im letzten Jahr deutlich teurer geworden sind. „Die Shortlist der Nominierten ergibt sich aus zahlreichen Hinweisen und Beschwerden, die uns in den zurückliegenden zwölf Monaten erreicht haben“, so die Verbraucherzentrale.

Kandidaten für die »Mogelpackung des Jahres 2024«

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: Statt 150 sind nur noch 80 Gram...
Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: Statt 150 sind nur noch 80 Gramm Gewürzsalz in der Dose, die aber einen Euro mehr kostet. Das macht das Produkt um 150 Prozent teurer. Zu allem Überfluss täuscht die nun zu große Verpackung mehr Inhalt vor. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Cremissimo Bourbon Vanille von Unilever: Beim Cremissimo-Eis der Sorte Bourbon V...
Cremissimo Bourbon Vanille von Unilever: Beim Cremissimo-Eis der Sorte Bourbon Vanille schrumpft die Füllmenge von 1.300 auf 900 Milliliter. Bei gleichem Verkaufspreis im Handel beträgt die versteckte Preiserhöhung bis zu 44 Prozent. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: Statt 100 Prozent Fruchtsaft steck...
Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: Statt 100 Prozent Fruchtsaft stecken nur noch 50 Prozent Orangensaft in der Flasche. Den Rest füllt der Hersteller mit Zuckerwasser auf. Im Handel steht der „gestreckte Saft“ aber weiterhin zum selben Preis im Regal. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: Bei den Waffelblättchen schrumpft die Fü...
Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: Bei den Waffelblättchen schrumpft die Füllmenge von 200 auf 100 Gramm. Aus zwei Plastikschalen wird einfach eine. Bei gleichem Verkaufspreis von 1,99 Euro ist das Waffelgebäck trotz unveränderter Rezeptur plötzlich um 100 Prozent teurer. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Dove Duschcreme von Unilever: Ein scheinbar höherwertiges Produkt entpuppt sich ...
Dove Duschcreme von Unilever: Ein scheinbar höherwertiges Produkt entpuppt sich als „alter Wein in neuen Schläuchen“. Trotzdem kostet die neue Duschcreme fast doppelt so viel wie die alte Pflegedusche. Die Füllmenge sinkt und der Preis steigt. Nur die Inhaltsstoffe bleiben fast identisch. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Weniger Mogelpackungen, höhere Preisaufschläge

Zwar waren 2024 mit 67 Mogelpackungen insgesamt weniger Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen als 2023 (104). Die durchschnittliche Preiserhöhung war jedoch deutlich höher. Sie betrug bei den von der Verbraucherzentrale erfassten Produkten 31,5 Prozent, 2023 waren es laut Statistik nur 23,5 Prozent.

Die fünf höchsten Preissteigerungen lagen im Bereich von 100 Prozent und mehr. „Einen so drastischen Preisanstieg haben wir 2023 nur ein einziges Mal registriert“, so die VZHH. Einige der Produkte mit besonders hohen Preissteigerungen im vergangenen Jahr sind nun als Kandidat für die Wahl der “Mogelpackung des Jahres 2024„ nominiert.

Es gab 2024 weniger Mogelpackungen als 2023 - dafür sind die Preiserhöhungen stärker.

Es gab 2024 weniger Mogelpackungen als 2023 - dafür sind die Preiserhöhungen stärker. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Politik muss endlich handeln

Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, schützt die Politik Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor den Tricksereien der Unternehmen, klagen die Verbraucherschützer: „In anderen Ländern ist man da weiter.“

In Ungarn und in Frankreich müssen seit letztem Jahr Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. In Brasilien sind Warnhinweise auf die Shrinkflation-Packungen gedruckt. Von Shrinkflation spricht man bei Lebensmitteln, deren Inhalt schrumpft, der Preis aber gleich bleibt.

„Wir fordern eine Kennzeichnung von Mogelpackungen wie in Brasilien: Die alte und neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung müssen klar und deutlich auf den Verpackungen stehen“, sagen die Verbraucherschützer. Zusätzlich sollten die Packungen mindestens in dem Maße schrumpfen wie der Inhalt, um die Umweltbelastung durch überdimensionierte Packungen zu reduzieren. (PM/lw)

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