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Hersteller-Tricks

Mogelpackungen: Worauf Kunden im Supermarkt achten sollten

Mogelpackungen auf der Spur: Wer Grundpreise miteinander vergleicht, kann Täuschungen entlarven.

Mogelpackungen auf der Spur: Wer Grundpreise miteinander vergleicht, kann Täuschungen entlarven. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Große Packung, wenig Inhalt: Besser dran ist, wer die Mogelpackung im Supermarkt-Regal rechtzeitig erkennt. Ein Trick lohnt.

Von Christoph Jänsch Donnerstag, 23.01.2025, 13:10 Uhr

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Ob Saft, Chips oder Duschgel: Einige Hersteller verpacken ihre Produkte bewusst üppig. Das soll den Eindruck erwecken, besonders viel fürs Geld zu bekommen. Zwar gibt es dafür Grenzen, Verbraucherinnen und Verbraucher tun aber trotzdem gut daran, nicht allein nach Packungsgröße auszuwählen.

Laut Verbraucherzentrale gibt es keine eindeutigen Regelungen, was Verpackung darf und was nicht. Aber es gibt zumindest einen Anhaltswert: Mehr als 30 Prozent Luft sollten nicht in der Packung sein. Für Pralinenschachteln gilt: Das Volumen der Verpackung darf nicht größer als das sechsfache Gewicht der Pralinen sein. Und trotzdem ist nicht jede Verpackung verboten, die diese Kriterien nicht einhält.

Denn eine Täuschung liegt den Verbraucherschützern zufolge auch dann nicht vor, wenn Kundinnen und Kunden das Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung ahnen können - etwa weil der Inhalt gut tastbar, die Verpackung durchsichtig oder mit einem Sichtfenster versehen ist. Wer sich getäuscht fühlt, kann sich etwa an das zuständige Eichamt oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden.

Nicht auf Mogelpackungen hereinfallen - So geht es

Um im Handel gar nicht erst auf vermeintliche Mogelpackungen hereinzufallen, lohnt es sich, Grundpreise von Waren miteinander zu vergleichen. Also etwa die Preise pro Liter oder Kilo gleichartiger Produkte. Zu dieser Preisauszeichnung sind Händler in den meisten Fällen verpflichtet. Oft findet sich die Angabe direkt neben oder unter dem ausgewiesenen Kaufpreis eines Produkts.

Von dieser Regel ausgenommen, sind der Verbraucherzentrale zufolge lediglich wenige Waren. Zum Beispiel jene,

  • die weniger als zehn Gramm oder Milliliter Nenngewicht beziehungsweise -volumen haben (bei Kau- oder Schnupftabak liegt die Grenze bis 25 Gramm höher).
  • bei denen verschiedenartige Produkte miteinander vermischt sind (zum Beispiel Geschenkpackungen).
  • die von kleinen Einzelhandelsgeschäften oder Direktvermarktern überwiegend von der Bedienung ausgegeben werden.
  • die in Kantinen, Restaurants oder Getränke- und Verpflegungsautomaten angeboten werden.

Mit diesen Preis-Tricks blenden Hersteller Verbraucher

  • Shrinkflation-Trick

Bei gleicher Packungsgröße und identischem Preis schrumpft der Inhalt eines Produkts. So reduzierte das Unternehmen Katjes die Füllmenge vieler Fruchtgummi-Packungen von 200 auf 175 Gramm. Das verteuerte die Süßigkeiten um mindestens 14 Prozent.

  • Mehr-drin-Trick

Ein Produkt mit mehr Inhalt suggeriert zunächst ein Schnäppchen, wird aber zu einem deutlich höheren Preis verkauft.

So wirbt Campari für seinen Aperol Spritz mit dem Hinweis „Neu jetzt mit mehr Inhalt“, aber unterm Strich ist das Mixgetränk 31 Prozent teurer, denn der Preis ist überproportional gestiegen.

  • Günstiger-Trick

Bei einem Produkt wird nicht nur die Füllmenge gesenkt, sondern auch der Preis. Dabei entspricht der Preisnachlass aber nicht dem reduzierten Inhalt.

Beim Bio Fencheltee von Aldi hat der Hersteller den Inhalt von 75 auf 40 Gramm reduziert, und der Preis sinkt von 1,49 Euro auf 1,19 Euro. Das entspricht trotzdem einem Preisaufschlag von 50 Prozent.

  • Weniger-drin-und-teurer-Trick

Bei diesem Preistrick sinkt nicht nur die Füllmenge eines Produkts, sondern es wird zusätzlich der Preis erhöht. Auf diese Weise fällt der Preisanstieg deutlich höher aus.

So auch bei der Mundspülung Listerine Total Care. Der Inhalt schrumpft von 600 auf 500 Milliliter, der Preis steigt vermeintlich moderat von 4,45 Euro auf 4,95 Euro. Die doppelte Preiserhöhung beträgt fast 34 Prozent.

  • Händler-Trick

Ein und dasselbe Produkt geht bei verschiedenen Einzelhändlern in Packungen mit abweichenden Füllmengen in den Verkauf – allerdings zum gleichen Preis.

So kosten beispielsweise die Lachgummis von Storck bei Rewe und Budni 1,19 Euro, aber die Packung beim Drogeriehändler Budni hat 50 Gramm weniger Inhalt.

  • Sammelpack-Trick

Sammelpackungen werden genutzt, um Produkte scheinbar preisgünstig, jedoch im kleineren Format anzubieten. Der Inhalt des Oreo Eis-Sammelpacks von Froneri schrumpfte 2023 von 4 auf 3 Stieleise mit jeweils 90 statt 110 Millilitern Eis. 63 Prozent teurer wurde die Eispackung dadurch bei gleichem Verkaufspreis.

  • Skimpflation-Trick

Durch einen geringeren Anteil an wertgebenden Zutaten verschlechtert sich die Qualität eines Produkts. Die Hersteller sparen Kosten und erhöhen ihre Marge.

Bei seinem Kærgården Mischstreichfett beispielsweise senkte Hersteller Arla den Anteil an Butter und Rapsöl und fügt stattdessen mehr Wasser zu.

  • Dosier-Trick

Veränderte Dosiervorgaben führen dazu, dass größere Mengen eines Produkts verbraucht werden. Bei vielen Sirupsorten von Sodastream soll man seit 2023 pro Liter Getränk mehr Konzentrat einsetzen. Gleichzeitig schrumpfte die Füllmenge pro Flasche, sodass der Preis um 33 Prozent steigt.

  • Markenwechsel-Trick

Die Einführung eines Produkts unter einer anderen Marke wird genutzt, um den Preis drastisch zu erhöhen. Mondelez produziert seine ehemaligen 7Days Brotchips seit 2023 unter der Marke Tuc als Bake Rolls. Die Rezeptur des Snacks wurde praktisch nicht verändert. Dennoch kosten die Chips 127 Prozent mehr.

  • Füllmengenkarussell-Trick

Manche Hersteller verändern regelmäßig die Füllmengen ihrer Produkte. Das stiftet Verwirrung und erschwert den Preisvergleich, wie im Fall der Pringles Chips: 200, 170, 195, 180, 165, 190, 200 und 185 Gramm betrug der Inhalt pro Dose von 2006 bis 2022. Bis zu 90 Prozent teurer wurden sie in diesem Zeitraum. (dpa/tmn/tip)

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