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Bundesanwaltschaft

Ex-BND-Präsident Hanning wegen Spionageverdachts in U-Haft

Zivile Polizeifahrzeuge fahren am Vormittag mit Blaulicht auf das Gelände des Bundesgerichtshofes. Ob der unter Spionageverdacht stehende frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, in einem der Autos sitzt, ist unbekannt.

Zivile Polizeifahrzeuge fahren am Vormittag mit Blaulicht auf das Gelände des Bundesgerichtshofes. Ob der unter Spionageverdacht stehende frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, in einem der Autos sitzt, ist unbekannt. Foto: Uli Deck/dpa

Der Anwalt von August Hanning räumt ein, dieser habe vertrauliche Unterlagen besessen. Doch er werde „zu Unrecht verfolgt“. Die Debatte über schärfere Regeln für Geheimnisträger gewinnt an Schwung.

Von Marco Krefting und Jörg Blank, dpa 07.10.2026, 16:05 Uhr
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Karlsruhe/Berlin. Premiere in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit August Hanning sitzt erstmals ein ehemaliger BND-Präsident wegen Spionageverdachts in U-Haft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen den 80 Jahre alten früheren Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Unterdessen wurden Rufe nach schärferen Transparenz- und Karenzregeln für Ex-Geheimnisträger lauter. 

Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst, Manfred D., war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen. 

Was Hannings Anwalt sagt

Der Anwalt von Hanning räumte zwar ein, dass sein Mandant im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen sei. „Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland - geschweige denn gegen Bezahlung - weitergegeben“, teilte Rechtsanwalt Leon Kruse mit. „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt.“ „Welt“ und „Spiegel“ hatten zuvor über die Stellungnahme berichtet. 

August Hanning, Ex-Präsident des Bundesnachrichtendienstes, sitzt wegen Spionagevorwürfen in Untersuchungshaft.

August Hanning, Ex-Präsident des Bundesnachrichtendienstes, sitzt wegen Spionagevorwürfen in Untersuchungshaft. Foto: Michael Kappeler/dpa

Worum es bei den Spionagevorwürfen geht

Hanning und sein früherer Büroleiter Manfred D. sollen nach Angaben des Generalbundesanwalts (GBA) vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Um welches Land es geht, blieb offen.

Wohin führen die Spuren?

Möglicherweise nach Aserbaidschan. Laut „Spiegel“ gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Ob die von Hanning erstellte Analyse den Adressaten erreichte, sei Gegenstand laufender Ermittlungen. Der Generalbundesanwalt wollte sich zu dem Bericht nicht äußern.

BND-Chef Jäger informiert Parlaments-Kontrolleure 

Die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags (PKGr) ließen sich am Dienstag von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse im mutmaßlichen Spionagefall Hanning informieren. Es war eine stundenlange Sitzung im abhörsicheren Geheimschutzraum des Bundestages erwartet worden. Über Ergebnisse wurde zunächst nichts bekannt - das PKGr tagt geheim. 

BND-Präsident Martin Jäger trifft zu einer Sitzung des geheim tagenden parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste im Bundestag ein.

BND-Präsident Martin Jäger trifft zu einer Sitzung des geheim tagenden parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste im Bundestag ein. Foto: Annette Riedl/dpa

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hatte bereits im Mai 2023 Empfehlungen an die Bundesregierung für deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach Ende ihrer Dienstzeit veröffentlicht. Geschehen war allerdings nichts.

Was die Bundesregierung zu den Vorwürfen gegen Hanning sagt 

Ein Regierungssprecher sprach in Berlin von erheblichen Vorwürfen gegen den früheren BND-Präsidenten. Die Bundesregierung nehme den Vorgang äußerst ernst und unterstütze die Ermittlungen umfassend. Für mögliche Konsequenzen sei es aber zu früh - zunächst müssten die Ermittlungen abgewartet werden. 

Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND-Präsident. Sein Büroleiter Manfred D. war ihm laut Bundesanwaltschaft zwischen Dezember 2005 und November 2009 als Assistent auch ins Bundesinnenministerium gefolgt, wo Hanning als Staatssekretär arbeitet. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater. Manfred D. ging wieder zum BND und arbeitete erneut als Büroleiter verschiedener Präsidenten.

BMI prüft mögliche Geheimhaltungs-Verstöße Hannings

Das Bundesinnenministerium prüft angesichts der Spionagevorwürfe mögliche Verstöße Hannings gegen Geheimhaltungsvorschriften auch in dessen Zeit als Innenstaatssekretär. Man habe angesichts der Ereignisse unverzüglich mit dieser Prüfung begonnen, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu möglichen disziplinarrechtlichen Maßnahmen äußere man sich grundsätzlich nicht.

IMK-Chef: Strengere Regeln für Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden 

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), forderte strengere Regeln für hochrangige Angehörige von Sicherheitsbehörden nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Die dienstliche Treuepflicht gelte auch nach Ausscheiden aus dem Amt. Geschäftemacherei mit dienstlich erworbenem Wissen stelle ein Sicherheitsrisiko dar, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. 

Der Vorsitzende des parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, Marc Henrichmann (CDU) verlangt schärfere Transparenzregeln für ehemalige Geheimnisträger.

Der Vorsitzende des parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, Marc Henrichmann (CDU) verlangt schärfere Transparenzregeln für ehemalige Geheimnisträger. Foto: Annette Riedl/dpa

Geheimdienst-Kontrolleur für schärfere Transparenzregeln 

Auch aus dem Bundestag wurden die Rufe nach einer Verschärfung der Transparenz- und Karenzregeln für Geheimnisträger lauter. PKGr-Chef Marc Henrichmann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Die Transparenzvorschriften des Deutschen Bundestages sind ein Muster.“ Hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei sicher zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen. Dies gelte erst recht, wenn es sich um vergütete Tätigkeiten handele. „Fakt ist aber auch, dass das bei krimineller Energie wie im Fall Hanning ein zahnloser Tiger bleibt.“ 

Von Notz verlangt Konsequenzen von Innenminister Dobrindt

Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz verlangte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Konsequenzen aus den Vorgängen um Hanning. Es liege in Dobrindts direkter Verantwortung, schnellstmöglich gesetzliche Regelungen zur effektiven Eindämmung derartiger Praktiken vorzulegen, sagte von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Konstantin von Notz, fordert auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum Handeln auf.

Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Konstantin von Notz, fordert auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum Handeln auf. Foto: Annette Riedl/dpa

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