Trichinenprobe nur noch gegen Gebühr
Das Land zahlt Aufwandsentschädigungen für das Suchen und Beproben von totem Wild, den Mehrabschuss von Wildschweinen sowie für den Einsatz von Jagdhunden bei Drückjagden im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Nachdem diese landesweite Regelung in Kraft getreten ist, erhebt der Landkreis Stade künftig wieder die erlassenen Gebühren für die Trichinenuntersuchung. Das hat der Kreisausschuss entschieden.