TWas die neue Corona-Verordnung für Menschen in Niedersachsen bedeutet
Grafik: Ahrens.
Ab Mittwoch tritt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Es gibt neue Parameter für die Corona-Maßnahmen Und die von Bund und Ländern vereinbarte "3G-Regel" wird eine wichtige Rolle spielen. Was bedeutet das?
Von Magdalena Tröndle, dpa
Die niedersächsische Landesregierung legt am Dienstag eine neue Corona-Verordnung vor. Am Mittwoch soll sie in Kraft treten. Damit setzt das Land größtenteils die Beschlüsse zur Corona-Pandemie von Bund und Ländern um. Ein neues zentrales Element ist die sogenannte 3G-Regel. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein bestimmtes Infektionsgeschehen festgestellt wird, soll der Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen auf geimpfte, genesene und getestete Personen (3G) beschränkt werden.
Welche Bereiche sind betroffen?
Vorgesehen ist eine solche Zugangsbeschränkung nach einem Verordnungsentwurf aus der vergangenen Woche, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, für diverse Innenräume - zum Beispiel in der Gastronomie, in Hotels, im Fitnessstudio oder beim Friseur. Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Menschen soll die 3G-Regel demnach gelten.
Ab wann soll die 3G-Regel gelten?
Laut dem Entwurf soll diese Regel gelten, wenn mindestens die erste von drei neuen Warnstufen ausgerufen wird oder die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt. Die Warnstufen sollen eingeführt werden, um bei der Steuerung der Corona-Maßnahmen zusätzliche Kennwerte neben der Sieben-Tage-Inzidenz zu berücksichtigen. Sie werden demnach vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt ausgerufen. Sie sollen sich aus der Sieben-Tage-Inzidenz sowie den Parametern "Hospitalisierung" und "Intensivbetten" zusammensetzen.
Was bedeuten die neuen Parameter?
Mit "Hospitalisierung" ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Der Indikator "Intensivbetten" bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität.
Wann soll eine Warnstufe ausgerufen werden?
Überschreiten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vom übernächsten Tag an entsprechende Warnstufen gelten. So sieht es der Entwurf vor.
Wer soll die 3G-Regel kontrollieren?
Jeder, der einen der beschränkten Bereich betritt, soll einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen negativen Test vorlegen müssen. Die Betreiber oder Veranstalter sind laut Entwurf dazu verpflichtet, die Nachweise überprüfen. Tests müssten demnach - etwa bei längeren Hotelaufenthalten - zwei Mal wöchentlich wiederholt werden.
Was soll für größere Veranstaltungen und Diskos gelten?
Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 1000 Menschen soll laut Verordnungsentwurf die 3G-Regel greifen. Allerdings muss dazu keine Warnstufe ausgerufen oder eine bestimmte Inzidenz überschritten werden. Die Regel soll dann also "inzidenzunabhängig" gelten. Gleiches soll für die Diskotheken gelten.
Wann stehen die neuen Regeln endgültig fest?
Derzeit befindet sich der Verordnungsentwurf noch in der finalen Abstimmung. Am Dienstagnachmittag (13.00 Uhr) will die Landesregierung die neue Corona-Verordnung der Öffentlichkeit präsentieren. Auch Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat sich dafür angekündigt.
Mit dem kostenlosen TAGEBLATT-Web-Push-Service immer auf dem Laufenden bleiben