Arbeitgeber rufen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen ab. Arbeitnehmer müssen sich zwar weiterhin krankmelden, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen. Für Kunden (...).
Die Politik hatte die elektronische Krankschreibung als Bürokratie-Entlastung geplant. Die IHK Stade hat für den Elbe-Weser-Raum ein Stimmungsbild bei Mitgliedsunternehmen eingeholt. Ist die Maßnahme wirklich eine Hilfe?