Landkreis. Arbeitgeber rufen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen ab. Arbeitnehmer müssen sich zwar weiterhin krankmelden, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen. Für Kunden der Agenturen für Arbeit in Cuxhaven, Rotenburg/Wümme und Stade gilt diese Regelung seit dem Jahreswechsel ebenfalls, wie die Agentur für Arbeit Stade mitteilt. Sie müssen eine Arbeitsunfähigkeit oder die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit zwar umgehend mitteilen, es entfällt aber die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Eltern (bei Krankmeldungen eines Kindes), Privatversicherte und Bürgergeldempfänger müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform vorlegen. (sal)
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