Was es bei Teilzeit zu beachten gibt
Die Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters und der Agentur für Arbeit, Katrin Jungclaus und Ulrike Langer, bieten eine Sprechstunde an, in der sich Interessierte über die Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit informieren können. Gemäß Berufsbildungsgesetz besteht die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung. Eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ist dann möglich, wenn seitens des Auszubildenden ein berechtigtes Interesse vorliegt – zum Beispiel ein eigenes Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger betreut werden muss. Damit soll vor allem jungen Müttern und Vätern die Chance auf eine Ausbildung gegeben werden. Aber auch für Menschen mit Behinderung kann eine Teilzeitausbildung infrage kommen. Der nächste Beratungstermin ist: Montag, 1. Juli, 10 Uhr. Die Gespräche finden statt im Jobcenter Stade, Am Schwingedeich 2, Raum 208. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, am besten über die Rufnummern 0 41 41/ 92 64 96 und 0 41 41/ 92 67 05.