Wie es nach dem Brexit weitergeht
Großbritannien hat 2016 mit knapper Mehrheit in einem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Im März 2017 wurde das offizielle Austrittsgesuch an die EU übermittelt. Ob die Briten die EU am 30. März 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt verlassen und ob sie dies mit oder ohne Austrittsabkommen tun, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen. Zurzeit läuft alles auf einen ungeregelten Brexit hinaus. Das wird spürbare Auswirkungen auf die deutschen Unternehmen haben. Worauf sich die Betriebe, auch zolltechnisch, künftig einstellen müssen, erfahren sie darum am 26. Februar um 14 Uhr in der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Karl Martin Fischer von Germany Trade and Invest wird über die Folgen für Dienstleistungen, Verträge und den Warenverkehr sprechen. Ralf Koch vom Hauptzollamt Oldenburg befasst sich in seinem Vortrag mit der beschleunigten Abfertigung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um eine Anmeldung bis zum 19. Februar wird gebeten. Weitere Info und Anmeldung im IHKServicecenter unter 0 41 41 / 524 - 0 oder info@stade.ihk.de (Nummer 4326846). (bv)