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Renitenter Patient leistet Widerstand

Ein betrunkener, renitenter Patient hat in der Nacht zu Sonnabend in Horneburg Rettungskräfte und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht und durch Tritte verletzt. Zu der Auseinandersetzung kam es gegen 4.30 Uhr.

Montag, 22.10.2018, 15:40 Uhr

Ein betrunkener, renitenter Patient hat in der Nacht zu Sonnabend in Horneburg Rettungskräfte und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht und durch Tritte verletzt. Zu der Auseinandersetzung kam es gegen 4.30 Uhr.

Der 31-jährige Horneburger war zuvor aus bisher ungeklärter Ursache in eine Schlägerei geraten und hatte sich dabei verletzt. Durch seinen Bruder hatte er dann einen Rettungswagen zu seiner Anschrift rufen lassen, wollte sich dort aber doch nicht von den Rettungskräften versorgen lassen. Er wurde zunehmend aggressiv. Zur Unterstützung wurden deshalb zwei Streifenwagen aus Buxtehude eingesetzt. Die Situation konnte zunächst vor Ort beruhigt werden.

Als die Beamten den Einsatzort wieder verließen, ergriff der stark alkoholisierte Mann jedoch ein Küchenmesser und bedrohte damit die eingesetzte Rettungswagenbesatzung, so dass sich diese in ihrem Fahrzeug in Sicherheit bringen musste. Der 31-Jährige schloss sich in seiner Wohnung ein, und erst unter Hinzuziehung von Verstärkungskräften der Polizei aus Stade und Buxtehude konnten sich die Polizisten Zutritt zu der Wohnung verschaffen.

Dort musste der Horneburger, der nun auch die Beamten mit dem Messer bedrohte und anzugreifen versuchte, unter Einsatz von Pfefferspray überwältigt, zu Boden gebracht und gefesselt werden. Der Widerstand dauerte an, eine Polizistin wurde dabei durch einen Tritt im Gesicht getroffen und verletzt. In der Wohnung des Mannes konnte später ein Elektroschockgerät, ein sogenannter Taser, sichergestellt werden. Der Patient konnte schließlich unter Polizeibegleitung ins Elbe Klinikum nach Stade eingeliefert werden, musste dort jedoch ruhiggestellt werden, um behandelt werden zu können.

Gegen den 31-Jährigen wurden nun Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Widerstandes gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

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