Reh im Ort? 18-Jährige schrottet Mercedes-Oldtimer bei Unfall
Am historischen Fahrzeug entsteht erheblicher Sachschaden. Es ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen. Foto: Lange
Hätte die Fahranfängerin besser anders reagiert? Bei einem Ausweichmanöver in Moorausmoor im Kreis Cuxhaven verliert die junge Frau die Kontrolle - mit teuren Folgen.
Landkreis Cuxhaven. Bereits am Mittwochnachmittag ist es gegen 17.20 Uhr auf der Lamstedter Straße (L116) in Moorausmoor in der Gemeinde Stinstedt zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Eine 18-jährige Autofahrerin aus Moorausmoor in der Samtgemeinde Börde Lamstedt wurde dabei leicht verletzt.
Die junge Frau war mit einem Mercedes-Benz 250 CE, einem Oldtimer aus dem Baujahr 1971, auf der Kreisstraße in Richtung Lamstedt unterwegs. Kurz vor dem Ortsausgang Moorausmoor kreuzte ihren Angaben zufolge plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Beim Versuch, dem Tier nach rechts auszuweichen, geriet der Wagen außer Kontrolle. Der Oldtimer überfuhr einen Begrenzungspfahl und geriet auf den Grünstreifen.
Der Mercedes prallt gegen eine Grabenböschung und eine Straßenlaterne. Foto: Lange
Als die Fahrerin versuchte, den Mercedes von der Grabenböschung wieder nach rechts auf die Straße zu lenken, kam das Fahrzeug ins Schleudern. Im weiteren Verlauf prallte der Wagen mit dem Heck gegen eine Grabenböschung und anschließend gegen eine Straßenlaterne. Die Laterne kippte durch die Wucht des Aufpralls um und blieb im Straßengraben liegen. Das stark beschädigte Fahrzeug kam schließlich an der Grabenböschung zum Stehen.
18-Jährige zur Untersuchung in Klinik
Nachfolgende Verkehrsteilnehmer alarmierten umgehend den Notruf und kümmerten sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um die leicht verletzte Fahrerin. Die Feuerwehr übernahm die Erstbetreuung bis zur Übergabe an den Rettungsdienst, sicherte die Unfallstelle ab und richtete eine Vollsperrung der L116 ein. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde die 18-Jährige zur weiteren Untersuchung in das Krankenhaus Land Hadeln nach Otterndorf gebracht.
Blaulicht
T Opel rammt Renault – Irrfahrt endet vor Hauswand
An dem historischen Fahrzeug entstand erheblicher Schaden. Es ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen. Nach Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme und der Fahrbahnreinigung durch die Feuerwehr wurde der Verkehr nach etwa einer Stunde wieder langsam an der Unfallstelle vorbeigeleitet.
T Vier Unfälle: Aber wie kamen die Wildschweine auf die A27?
18-Jährige in Beverstedt schwer verletzt
Am Mittwochmorgen war bereits eine 18-jährige Fahranfängerin in Beverstedt (Kreis Cuxhaven) in einer Rechtskurve im Graben gelandet. Die junge Frau kam laut Polizei aus bislang unbekannten Gründen nach links von der Straße ab, touchierte einen Baum und landete mit ihrem Pkw in dem Graben.
Die 18-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 8000 Euro geschätzt.
Unfall: Jugendliche auf E-Scooter übersehen VW
Zwei Jugendliche sind zudem bei einem Unfall in Geestland im Kreis Cuxhaven verletzt worden. Die Polizei sieht die Schuld eindeutig bei den E-Scooter-Fahrern.
Der Unfall ereignete sich demnach bereits am Dienstag kurz nach 17 Uhr auf der Debstedter Straße. Zwei Jugendliche waren - laut Polizei „verbotswidrig“ - mit einem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs. Zur gleichen Zeit befuhr ein 42-jährigen Geestländer mit seinem VW die Debstedter Straße.
Jugendliche werden verletzt
Als sie vom Gehweg nach links in eine Straße einbiegen wollten, übersahen die Jugendlichen laut der Cuxhavener Polizeisprecherin Benita Englich den VW. Es kam zur Kollision.
Die beiden Jugendlichen wurden leicht verletzt. Einer der beiden wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden.
E-Scooter müssen Radwege oder Fahrbahn nutzen
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, darf Radwege (auch gemeinsam mit Fußgängern genutzte), Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Fehlt beides, wird die Fahrbahn genutzt, außerorts auch der Seitenstreifen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt es. Dann hat aber der Fußverkehr immer Vorrang.
Das Portal scootskills.de informiert über neue Regeln, die ab dem 1. März für E-Scooter gelten:
- Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren – ein zusätzliches Verkehrszeichen ist nicht notwendig.
- Radwege müssen nur noch benutzt werden, wenn für sie eine Benutzungspflicht angeordnet ist; andernfalls ist auch die Fahrbahn zulässig.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die per Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht gefahren werden.
- Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt auch für E-Scooter.
„ScootSkills“ ist ein Angebot der Deutschen Verkehrswacht. (set/pm)
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.