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Blaulicht

Werkstatt in Flammen: Feuerwehr rettet Hunderte Schweine vor dem Tod

Die Feuerwehr in der Werkstatt.

Die Feuerwehr in der Werkstatt. Foto: Feuerwehr

Ein brennender Hof forderte die Feuerwehr im Kreis Rotenburg. Ein Umstand gestaltete den Einsatz herausfordernd.

Von Redaktion 19.10.2026, 14:26 Uhr
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Kreis Rotenburg. Alarm für die Feuerwehren Zeven, Oldendorf, Brüttendorf, Badenstedt: Am Samstagnachmittag (17. Oktober 2026) brannte ein landwirtschaftliches Gebäude in der Eichenstraße in Zeven-Oldendorf. An eine Werkstatt grenzt ein Schweinestall mit knapp 800 Tieren und eine Futterküche.

Die Polizei vermutet, dass ein Hochdruckreiniger im Eingangsbereich des Schweinestalls aus bislang ungeklärter Ursache in Brand geraten war. Das Feuer habe anschließend auf weitere Geräte übergegriffen.

Werkstatt brennt lichterloh

Als die ersten Einsatzkräfte eintrafen, stand die Werkstatt laut Mitteilung der Feuerwehr bereits in Vollbrand.

„Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu weiteren landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen galt es, die Flammen schnell einzudämmen und eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern“, so der Sprecher der Samtgemeindefeuerwehr Zeven, Justus Trumann.

Diesel heizt die Flammen an

Unter Atemschutz seien zwei Trupps gegen die Flammen vorgegangen. Auch eine Drehleiter war vor Ort. Wie Trumann weiter berichtet, hatten die Brandschützer im Gebäude mit starker Flammenentwicklung zu kämpfen. Der Grund: Diesel-Kraftstoff, der sich in der Werkstatt befand.

Trotz der intensiven Flammenentwicklung hätten die Einsatzkräfte den Brand schnell unter Kontrolle bringen und so einen größeren Schaden an Stall und Futterküche verhindern können. Die knapp 800 Schweine blieben unverletzt. Auch Menschen kamen nicht zu Schaden. Nach etwa zwei Stunden war der Einsatz für die Feuerwehr beendet.

Polizei äußert sich zur Brandursache

Die Polizei hat Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Sie geht derzeit von einem technischen Defekt des Reinigungsgeräts aus.

Konkrete Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Brandstiftung liegen demnach nicht vor. Die Höhe des entstandenen Schadens ist Gegenstand der Ermittlungen. (pm/vdb)

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