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44-Jähriger als Edeka-Räuber verurteilt

44-Jähriger als Edeka-Räuber verurteilt

Zu acht Jahren Haft wegen schweren Raubes verurteilte am Dienstag die 2. Große Strafkammer des Stader Landgerichts einen 44-jährigen Mann aus Stade. Die Kammer hatte am Ende dieses Indizienprozesses keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.

Von Susanne Helfferich Dienstag, 02.02.2016, 19:02 Uhr

Juli vergangenen Jahres hatte ein vermummter Mann den Edeka-Markt am Hohenwedeler Weg betreten. Er war mit einem langen Messer bewaffnet und forderte die Kassiererin auf, ihm das Geld aus der Kasse zu geben. Die verneinte, schloss die Kasse und floh ins Ladeninnere. Daraufhin brach der Täter beide Kassen des Marktes brachial auf und floh mit etwa 2800 Euro Beute.

Keiner der Zeugen hatte den Angeklagten erkannt. Aber zahlreiche Indizien sprechen für eine Täterschaft des 44-Jährigen. So entspricht das Vorgehen des Täters dem Tatmuster des Angeklagten, der zahlreiche Vorstrafen wegen Raubes auf dem Kerbholz hat. Zuletzt war er 2008 einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die allerdings wurde 2015 nach Verbüßung der Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Ein Gutachter hatte eine positive Prognose gestellt. In diesem Verfahren wollte sich der Angeklagte nicht begutachten lassen und machte auch keine Angaben zu den Vorwürfen.

Als erwiesen gilt, dass der Beschuldigte sich am Tattag in der Nähe des Tatortes aufgehalten hatte. So gibt es eine Busfahrkarte für den Tag, wenngleich die Fahrzeit nicht mit der Tatzeit korrespondiert. Außerdem wurde bei der Festnahme beim Angeklagten ein Stoffbeutel mit Aufdruck sichergestellt, wie ihn auch der Täter bei sich gehabt haben soll.

Oberstaatsanwalt Kellermann hatte in seinem Plädoyer weitere Indizien angeführt: etwa Größe und Statur des Täters, die sich mit der des Angeklagten deckten; auch hatte die Polizei bei der Festnahme des Angeklagten in dessen Rucksack Stofffetzen sichergestellt, in der Größe von Augenschlitzen; und bei der Festnahme habe der Angeklagte eine Geldsumme mit sich geführt, die – zuzüglich der Ausgaben des Tages – dem Betrag der Beute entsprach. Als wesentliches Indiz werteten Anklage und auch Kammer den Einsatz der Personenspürhündin „Trude“. Die hatte am Tag nach der Tat die Spur des Angeklagten vor dem Lebensmittelmarkt aufgenommen und durch das gegenüberliegende Wäldchen bis hin zur Bushaltestelle Beethovenstraße verfolgt.

Genau diesen Beweis ließ der Verteidiger Rainer Kattau nicht gelten. Zum einen hatte die Busfahrerin ausgesagt, dass an dieser Haltestelle niemand ein- oder ausgestiegen sei. Zum anderen beweise das Erschnüffeln der Spur nur, dass sein Mandant irgendwann vor Ort war, nicht, dass er am Tattag da war. Außerdem verlange die Rechtssprechung den Einsatz eines weiteren Suchhundes und eine Dokumentation des Vorgangs per Video, so der Anwalt. Er warf den Ermittlungsbeamten vor, seinen Mandanten vorschnell verdächtigt zu haben, nach dem Motto: einmal Täter, immer Täter. Und er kritisierte, dass an dem sichergestellten Geld keine Spur des Beschuldigten festgestellt wurde. Überprüft werden kann das nicht mehr. Das Geld ist vernichtet. „Insgesamt bezweifle ich, dass diese Indizienkette lückenlos ist, und beantrage Freispruch“, so Kattau.

Oberstaatsanwalt Kellermann hatte dagegen neun Jahre Haft gefordert. Erschwerend sei vor allem die kurze Rückfallgeschwindigkeit, keine zwei Monate nach der Haftentlassung. Der Vorsitzende Richter Behrend Appelkamp bewertete das Ergebnis des Hundeeinsatzes anders: „Wenn es das einzige Beweismittel wäre, müssten andere Anforderungen erfüllt werden.“ Aber in diesem Fall sei die Kammer „in der Gesamtheit der Indizien davon überzeugt, dass der Angeklagte überführt ist.“

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