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A 26: Hier entsteht die Abfahrt Buxtehude-Mitte

Auf den vier Sandflächen finden derzeit Bodenverbesserungsarbeiten statt. Der Bach Weidbek wurde provisorisch verlegt und der alte Verlauf zugeschüttet.

Auf den vier Sandflächen finden derzeit Bodenverbesserungsarbeiten statt. Der Bach Weidbek wurde provisorisch verlegt und der alte Verlauf zugeschüttet.

Während nach wie vor noch nicht abschließend geklärt ist, wie Autofahrer sie erreichen können, wird an ihr bereits gebaut: Die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Mitte entsteht gerade im Norden der Stadt. 

Freitag, 20.05.2016, 19:28 Uhr

Zeitgleich geht das umstrittene Planfeststellungsverfahren, das den Ausbau der Rübker Straße zum Zubringer für die neue Auffahrt ermöglichen soll, auf die Zielgerade.

Wie berichtet, findet am kommenden Donnerstag, 26. Mai, im Ovelgönner Hof in Buxtehude der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Kreisstraße 40 einschließlich des Umbaus der Kreuzung Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Straße statt. Es ist eine geschlossene Veranstaltung, bei der vormittags ab 10 Uhr die Einwendungen der sogenannten Träger der öffentlichen Belange und die Naturschutzvereinigungen angehört werden. Ab 14 Uhr können dann die privaten Einwender Fragen stellen. Das Ende der Veranstaltung ist für 18.30 Uhr geplant. Vorsichtshalber ist auch für den nächsten Tag eine Fortsetzung angesetzt, wenn nicht alle Fragen beantwortet werden. Der Landkreis Stade ist beim Erörterungstermin gleich doppelt vertreten. Als Planer, dem sogenannten Vorhabensträger, und als Anhörungsbehörde, die den Planfeststellungsbeschluss am Ende erlässt. Dass diese bei Kreisstraßen bundesweit übliche Konstellation bei Gegnern die Fragestellung aufwirft, wie ergebnisoffen der Termin ist, ist nachvollziehbar.

Während Fachleute und Anwohner streiten, ist ein paar Kilometer weiter schweres Baugerät im Einsatz. Dort entsteht kurz hinter der Este-Querung der Autobahn A 26 in Richtung Hamburg die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Mitte – obwohl nicht klar ist, wie dort eine Straße hinführen wird. An den Stellen, an denen die Brückenbauwerke für die Anschlussstelle entstehen sollen, finden Bodenverbesserungsarbeiten statt. Das Bauen der Autobahn auf moorigem Grund ist teuer und kompliziert. Die Ausschreibungen für die Brücken laufen. Michael Schöne ist bei der Niedersächsischen Straßenbau- und Verkehrsbehörde für den Bau der Autobahn zuständig. „Im Oktober beginnen wir mit den Bauarbeiten für die Brücken“, sagt er. Fertig soll der zweite Bauabschnitt bis 2021 sein.

Wenn es nach Lutz Felgentreu und seinen Mitstreitern von der Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße geht, wird die Abfahrt erst einmal im Nichts enden. Die Klage gegen den Mitte Juni zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss ist in Vorbereitung. „Wir werden bis zur letzten Instanz gehen, um zu verhindern, dass die Rübker Straße ausgebaut wird“, sagt Felgentreu auf dem Vorbereitungstreffen der BI auf den Erörterungstermin. Knapp 22 000 Fahrzeuge am Tag – das wollen viele Anwohner nicht. Als Schuldige für den inzwischen nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Hansestadt auf absehbare Zeit nur eine nicht erreichbare Geisteranschlussstelle bekommt, dastehen auch nicht. Es gibt bessere Möglichkeiten, die Stadt Buxtehude mit der A 26 zu verbinden, sagt Felgentreu. Genug Ideen und Vorschläge habe es dafür gegeben. Aus Sicht der BI wäre eine Westumgehung, die in der Nähe der Anschlussstelle Jork startet, die Ortschaft Dammhausen vom Verkehr entlastet und an die Bundesstraße B 73 angebunden wird, die beste Lösung.

Aufgrund der dichten Bebauung entlang der gut 1,1 Kilometer langen Ausbaustrecke an der Rübker Straße rechnen sich nicht nur die Mitglieder der BI gute Chancen vor Gericht aus. Auch Hans-Uwe Hansen, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion aus Buxtehude, sieht den Ausbau der Rübker Straße und das Verfahren wie seine Partei und eine Mehrheit im Rat der Hansestadt Buxtehude kritisch. Die SPD will statt des Ausbaus der Rübker Straße die Stadt über eine kleine Ostumgehung an die Autobahn anschließen. Hansens Problem: Trotz der erklärten Gegnerschaft zum K-40-Ausbau darf er ihn nicht verhindern, will er nicht riskieren, dass die Stadt am Ende ohne Abfahrt da steht. Und dass Buxtehude eine eigene Abfahrt bekommt, wollen alle Fraktionen außer den Grünen. „Ich habe das Problem, dass ich auf eine einfache Frage nur eine komplizierte Antwort habe“, sagt Hansen. Kurz gefasst: Die Ostumgehung darf nur geplant werden, wenn die Rübker Straße gerichtsfest scheitert. Das liegt daran, dass die Ostumgehung das angrenzende EU-Vogelschutzgebiet tangiert und deshalb nur gebaut werden darf, wenn es dazu keine Alternative gibt. Diesen Spagat zu vermitteln, besonders in Zeiten des beginnenden Kommunalwahlkampfes, ist schwer.

Ein ähnliches Problem hat Hansen mit dem Zeitplan. Zehn Tage nach dem Erörterungstermin befasst sich der Bau- und Wegeausschuss des Kreistags mit dem Planfeststellungsverfahren, bevor sich der Kreistag am 13. Juni abschließend damit beschäftigt. Dieser Zeitplan funktioniert nur, wenn es keine aus dem Termin resultierenden Änderungen gibt. Das bei der Planung der Zeitabläufe vorauszusetzen, könnte Zweifel an dem Verfahren wecken. Aber: Je schneller der Ausbau der Rübker Straße von den Gerichten gestoppt wird, desto eher könnte die von vielen ungeliebte Planung beendet und das Verfahren für die Ostumgebung gestartet werden.

Was ist ein Erörterungstermin?

Die Anhörungsbehörde erörtert im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Vorhabensträger, den Trägern öffentlicher Belange sowie den betroffenen Personen und den Naturschutzverbänden, die Einwendungen erhoben haben. Ziel ist es, eine Lösung mit dem Vorhabensträger und den Beteiligten unter Beachtung der Rechtslage zu finden. Zudem dient der Termin dazu, die Informationsbasis der Anhörungsbehörde zu erweitern, um eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu gewährleisten. Das heißt, Änderungen sind in der Planung möglich. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Lediglich der genannte Personenkreis und die Betroffene sind zugelassen. Die Verhandlungsleitung kann Ausnahmen erteilen, wenn keiner der Anwesenden Einwände erhebt. Das gilt auch für die Presse.

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