Ausnahmegenehmigung
TAbschuss zweier Wölfe genehmigt - Viele offene Fragen gibt es dennoch
Ein Wolf blickt zur Seite. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild
Je ein Wolf aus dem Schiffdorfer und Garlstedter Rudel darf abgeschossen werden, die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums liegt vor. Es gibt aber auch Kritik an dem genehmigten Abschuss.
