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Aktionswoche

TAbtreibung: 150 Jahre Kampf für Frauenrechte

Viele Frauen fühlen sich bei einer ungewollten Schwangerschaft mit der Frage nach einer Abtreibung häufig allein gelassen. Symbolfoto: dpa

Viele Frauen fühlen sich bei einer ungewollten Schwangerschaft mit der Frage nach einer Abtreibung häufig allein gelassen. Symbolfoto: dpa

Der Paragraph 218 wird 150 Jahre alt. Pro Familia Stade und die Gleichstellungsbeauftragten fordern seine Abschaffung und rufen zur Aktionswoche auf. Denn bis heute gilt: Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen, handeln im Prinzip rechtswidrig.

Von Anping Richter Sonntag, 05.12.2021, 16:00 Uhr

Sie erreichten einen Kompromiss, aber trotzdem gilt im Prinzip noch immer: Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, handeln rechtswidrig. Pro Familia in Stade und die Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis haben die Forderung, den Paragrafen 218 abzuschaffen, aber nicht aufgegeben. Sie rufen dazu jetzt eine kreisweite Aktionswoche aus.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Familia in Stade berichten, dass sie in ihrem Alltag immer wieder erleben, dass der Paragraf 218 dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen, die ungewollt schwanger werden, entgegenwirkt. In Stade hat das Team im vergangenen Jahr mehr als 330 Beratungen zu ungewollter Schwangerschaft durchgeführt. Sonst sind es durchschnittlich 260 bis 280, weiß Beraterin Isabel Otto. Der Schritt zu einer Abtreibung sei fast immer das Ergebnis einer persönlich schwierigen Lebenssituation. Laut Statistischem Bundesamt sinkt die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche bundesweit übrigens seit Jahren und lag 2020 bei knapp unter 100.000.

Gynäkologiepraxen schicken Patientinnen nach Hamburg

Meist kommen die Frauen allein, nur selten sind es Paare. Die Beratung, erklärt Otto, unterliegt immer der Schweigepflicht und ist ergebnisoffen. Wenn eine Frau sich für einen Abbruch entscheidet, wird unter anderem geklärt, ob eine Kostenübernahme durch die Kasse in Frage kommt. Dabei ist nur das Einkommen der Frau ausschlaggebend, das des Partners und das Kindergeld werden nicht angerechnet. Meist müsse die Frau selbst zahlen, je nach Art des Eingriffs 250 bis 600 Euro. Ein medikamentöser Abbruch ist bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich; das Elbe Klinikum Stade führt allerdings ausschließlich operative Abbrüche durch. Gynäkologiepraxen überweisen Patientinnen darum oft nach Hamburg, berichtet Otto. Der Partner ist juristisch nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen.

Wenn Frauen sich dazu entschieden haben, ist es gut, wenn der Abbruch zeitlich möglichst nah gelegt werden kann, weiß Isabel Otto. Es sei belastend, wenn vor dem Eingriff noch ein Extra-Beratungstermin in der Praxis oder Klinik erfolgen müsse: „Je weniger Termine notwendig sind, umso eher kann die Frau mit dem Thema abschließen. Bis dahin ist sie damit permanent beschäftigt.“

Abtreibung ist immer noch ein Tabu-Thema

Gesetzlich ist es allerdings Vorschrift, dass zwischen Beratung und Abtreibungstermin mindestens drei Tage Wartezeit liegen. Nur dann wird ein Abbruch erlaubt, sofern keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Rechtswidrig bleibt der Abbruch dennoch.

Werben für die Aktionswoche : Lothar Kleinschmidt und Isabel Otto von Pro Familia und die Gleichstellungsbeauftragten Gabi Schnackenberg und Elena Knoop. Foto: Pro Familia

Werben für die Aktionswoche : Lothar Kleinschmidt und Isabel Otto von Pro Familia und die Gleichstellungsbeauftragten Gabi Schnackenberg und Elena Knoop. Foto: Pro Familia

„Wir fordern, dass der Paragraf 218 gestrichen, zumindest aber geändert wird“, sagt Lothar Kleinschmidt, Leiter der Pro-Familia-Beratungsstelle in Stade. Deutschland werde wegen der UN-Frauenrechtskonvention immer wieder aufgefordert, Wartefrist und Pflichtberatung abzuschaffen und den Schwangerschaftsabbruch als Krankenkassenleistung anzuerkennen. Eine weitere Forderung von Pro Familia: Verhütungsmittel sollten kostenlos für alle sein.

„Das Thema ist immer noch tabuisiert“, sagt die Kreisgleichstellungsbeauftragte Elena Knoop, die die Aktion unterstützt. Ihre Kollegin Gabi Schnackenberg aus Buxtehude fügt hinzu: Es gilt auch noch immer das Werbeverbot nach Paragraf 219a, das Praxen untersagt, konkret über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Noch, denn laut Koalitionsvertrag soll zumindest dieser Paragraf gestrichen werden. Gestrichen werden sollen demnach auch Gehsteigdemonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen, außerdem soll die bestmögliche Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen gesichert werden, fügt Lothar Kleinschmidt von Pro Familia hinzu. Sie hoffen, dass es wirklich so kommt – und dass der nächste Schritt, die Abschaffung des Paragrafen 218, bald folgt.

Termine und Angebote zur Aktionswoche

Am Montag, 6. Dezember, beginnt die Aktionswoche mit Spray-Aktionen in den Innenstädten von Stade und Buxtehude. Die Mitstreiterinnen werden mit Sprühkreide Parolen auf das Pflaster bringen und hoffen, mit Passanten über das Thema ins Gespräch zu kommen.

Ein Erzählcafé, bei dem Frauen aus drei Generationen vom Umgang mit dem Thema Abtreibung in ihrer Jugendzeit berichten, sollte am 8. Dezember in Buxtehude stattfinden, wird wegen des Infektionsschutzes aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zum Abschluss gibt es am Donnerstag, 9. Dezember, einen Filmabend im Cinestar Stade: In „Niemals – Manchmal – Selten – Immer“ thematisiert die Regisseurin Eliza Hittman die gesellschaftliche Tabuisierung von Abtreibung in der berührenden Geschichte einer jungen Frau in den USA. Infos über die Aktionswoche und über Handlungsmöglichkeiten bei ungewollter Schwangerschaft gibt es bei Pro Familia Stade im Netz: www.profamilia.de

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