Arzt soll Patienten getötet haben – Vorwürfe „absurd“
Ein Arzt soll Patienten getötet haben - unter Tränen verteidigt er sich gegen die Vorwürfe. (Archivbild) Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Es ist ein schlimmer Verdacht: Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover soll Patienten mit Medikamenten getötet – oder es in einem Fall versucht – haben. Was sagt er selbst dazu?
Hannover. Im Fall eines wegen mutmaßlicher Tötungsdelikte beschuldigten Arztes der Medizinischen Hochschule Hannover hat der Angeklagte sich unter Tränen gegen die Vorwürfe gewehrt. Es sei ein „völlig monströser Vorwurf: Mord“, sagte der 49-Jährige mit erstickter Stimme im Prozess am Landgericht Hannover. „Medizin ist mein Leben“, betonte er. Es sei „absurd“, ihm Tötungsabsicht vorzuwerfen. Ein Behandlungsabbruch mit Abschalten des Beatmungsgeräts sei für Patienten „nur in tiefer Narkose zu ertragen“.
Laut Anklage soll der Mediziner zwei schwer kranke Patienten getötet und zudem als Notarzt versucht haben, eine weitere Patientin zu töten – er ist wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Angeklagter: „Recht der Patienten auf einen würdigen Tod“
Im Mai 2019 soll er laut Anklage als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen worden sein. Statt sie in ein Krankenhaus einzuweisen, soll er versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten. In den anderen Fällen ging es um Patienten, die auf der Intensivstation behandelt wurden – einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, außerdem einen 71-Jährigen, der im März 2025 starb. Der Arzt soll die Therapien der Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet haben.
Der 20-Jährige habe nicht mehr atmen können und den Behandlungsabbruch gewünscht, sagte der Angeklagte nun vor Gericht. Es sei seine Pflicht, Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen. Auch im Falle der anderen Patienten wies er den Vorwurf überhöhter Medikamentendosen zurück. Er sagte: „Das Recht der Patienten auf einen würdigen Tod hat mich geleitet.“
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.