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Ausbrecher von Brauel wurden verurteilt

Symbolfoto: dpa

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Vor dem Landgericht Stade wurden am Dienstag fünf junge Männer verurteilt, die im Oktober vergangenen Jahres aus dem Maßregelvollzug in Brauel (Zeven) ausgebrochen waren. Das Strafmaß liegt deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Von Susanne Helfferich Dienstag, 13.09.2016, 17:53 Uhr

Die fünf Männer zwischen 22 und 28 Jahren hatten sich bereits mehrere Monate in Brauel im Maßregelvollzug für Suchtkranke befunden, als bekannt wurde, dass sie trotz Therapie die Droge „Spice“ konsumierten. Die Folge: Sie wurden „ausgesondert“ und sollten zeitnah „erledigt“ werden, so der anstaltsinterne Jargon. Sie sollten also weitgehend isoliert und aus dem Maßregelvollzug mit Therapie in den regulären Strafvollzug überstellt werden. Das war an einem Freitag. Aufgrund knappen Personals wurde die Isolation offenbar nur bedingt umgesetzt. Die Fünf hatten weiter Kontakt untereinander, rauchten weiter „Spice“ und organisierten mit einem eingeschmuggelten Handy für die Nacht zu Sonntag ihre Flucht.

Dafür überwältigen sie nacheinander drei Vollzugsmitarbeiter – einen Wachmann, einen Krankenpfleger und eine Erzieherin, nahmen dem Wachmann Anstaltsschlüsselbund ab und sperrten die Angestellten in verschiedene Räume. Es war Konsens, keine Gewalt anzuwenden. Zu einer Rangelei kam es dennoch.

Angeklagt wurden die Fünf wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung. Bei der Verurteilung blieb gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte übrig. Das Strafmaß lag zwischen einem Jahr und einem Jahr, vier Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren, acht Monaten und drei Jahren, fünf Monaten gefordert. Die fünf Verteidiger hielten Strafen zwischen zehn und 14 Monaten für angemessen.

Die Angeklagten hatten mit umfassenden Geständnissen, die durch die Aussagen der drei betroffenen Vollzugsmitarbeiter gestützt wurden, zu einer zügigen Beweisaufnahme beigetragen. In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Vorsitzende Richter Matthias Bähre, dass es sich bei der gemeinschaftlichen Tat nicht um Raub gehandelt habe. „Sie haben insofern pfiffig gehandelt, dass Sie nichts mitgenommen haben, was sie nicht zur Flucht brauchten“, so Bähre. Der Ausbruch selbst sei nicht strafbar. Im Mittelpunkt der Bewertung habe „der Angriff auf drei Bedienstete gestanden und die Nötigung, Dinge zu tun, die sie nicht wollten“.

Die Kammer folgte nicht der Annahme der Verteidigung, dass sich der betroffene Wachmann den Sehnenabriss am Ringfinger selbst zugezogen habe. Als Zeuge hatte dieser gesagt, nicht zu wissen, ob die Verletzung bei der Rangelei mit den Angeklagten oder beim eigenen Versuch, die Handfessel zu lösen, entstanden sei. „Wenn er sich diese Verletzung selbst zugezogen hätte, wüsste er das noch“, so Bähre.

Eindeutig widersprach der Richter dem Vorwurf der Verteidigung, die JVA trage eine Mitschuld. „Der Ausbruch war ein eigenständiger Entschluss der Angeklagten.“ Allerdings sei es ihnen leicht gemacht worden. „Es kann nicht angehen, dass in einer Vollzugsanstalt ein Schlüssel alle Türen öffnet.“

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