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Kriminalität im Netz

BKA-Präsident: KI hilft Betrügern über die Sprachbarriere

Die Anbahnung läuft teilweise über Betrugswerbung auf Social Media. (Symbolbild)

Die Anbahnung läuft teilweise über Betrugswerbung auf Social Media. (Symbolbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Ob Fake-Shops oder Phishing: Künstliche Intelligenz hilft Betrügern, deutsche Inhalte zu produzieren und damit neue Opfer zu erreichen. Was der Chef des Bundeskriminalamts dazu sagt.

Von dpa Sonntag, 22.03.2026, 06:50 Uhr

Berlin. Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz erleichtert Betrug im Internet und ebnet Kriminellen den Zugang zu neuen Opfergruppen in Deutschland. „Bei den Betrugsdelikten können mehr Akteure im deutschsprachigen Raum aktiv werden, weil durch den Einsatz von KI die Sprachbarriere fällt“, sagt der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. Insgesamt sei zu beobachten: „Qualität und Quantität von Betrugsdelikten nehmen durch KI zu.“

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, fragt: Warum löschen die Plattformbetreiber Betrugswerbung nicht selbst? (Archivfoto)

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, fragt: Warum löschen die Plattformbetreiber Betrugswerbung nicht selbst? (Archivfoto) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Fiktive Anbieter im Netz

Ein Beispiel dafür sind sogenannte Fake-Shops, bei denen Menschen Produkte bestellen, die im Voraus bezahlt, aber nie geliefert werden. Einen echt wirkenden Internetauftritt für einen Fake-Shop zu bauen, sei durch KI viel leichter geworden, sagt Münch der Deutschen Presse-Agentur. Auch Phishing-Attacken, bei denen sich Angreifer als vertrauenswürdige Quelle ausgeben, um an Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen, sind laut BKA durch KI-Tools für die Täter einfacher geworden – und für die Opfer schwieriger zu erkennen.

Geld weg wegen Anlagebetrug

Große Schäden verursache auch Anlagebetrug, berichtet der BKA-Präsident. „Den Opfern wird hierbei vorgespielt, sie hätten ein Depot, das sich entwickelt, damit sie immer mehr Geld investieren.“ Am Ende ist dann das gesamte Geld verschwunden. Die Täter agierten meist aus dem Ausland – etwa über Call-Center oder Messengerdienste, erklärt Münch. Daher gelte es auch, präventive Maßnahmen zu treffen, für Betrug genutzte Websites und Telefonnummern schnell zu erkennen und abzuschalten.

Polizei kann Löschung nicht anordnen

Anders als bei terroristischen Inhalten, deren Löschung die Polizei anordnen kann, hat die Polizei bei Betrugswerbung, die über soziale Medien verbreitet wird, keine rechtliche Handhabe. Man könne das Problem aber auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten, findet Münch und spielt den Ball ins Feld der Social-Media-Unternehmen. Der BKA-Präsident sagt, unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten stelle sich bei der Entfernung von betrügerischen Werbeinhalten für ihn die Frage, „warum der Staat hier etwa mit Löschanregungen einen hohen Aufwand betreiben muss, und was die Plattformen mit Unterstützung von KI vielleicht auch selbst machen könnten“.

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