Berufsbetreuer: Der Bedarf steigt
Sie werben um Nachwuchs für die Reihen der Berufsbetreuer im Landkreis Stade (von links): Nora Sielbeck, Hans-Dieter Demmer, Nina Josten-Falten und Helen Beckmann. Foto: Wahba
Immer mehr Menschen im Landkreis Stade brauchen einen vom Gericht bestellten Berufsbetreuer. Damit steigt der Bedarf an professionellen Betreuern. Derzeit werden im Kreis 2400 Betroffene betreut. Die Zahl steigt kontinuierlich um mehrere Hundert pro Jahr.
Zum einen ist der demografische Wandel Ursache für den Anstieg. Zum anderen ändern sich immer mehr die alten Familienstrukturen. Der Anteil derer, die ehrenamtlich die Betreuung von Familienangehörigen übernehmen, sinkt kontinuierlich. Zurzeit arbeiten 46 Berufsbetreuer im Landkreis Stade. Etwa 60 Prozent der Betroffenen werden jetzt noch von ehrenamtlichen Betreuern versorgt (mehr im Artikel unten). Gesundheitsamt und Paritätischer Betreuungsverein werben um Nachwuchs, um mittelfristig die Betreuung zu sichern.
Die Gründe, warum ein Mensch seine alltäglichen Dinge wie beispielsweise Behördengänge oder Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann, sind vielfältig. Psychisch oder seelisch Erkrankte, alte Menschen, Menschen mit Behinderung oder Geflüchtete können einen Betreuungsantrag bei den Gerichten stellen. „Manche Betroffene melden sich selbst bei uns, aber in der Regel stellen Familienangehörige oder enge Vertraute bei uns einen Antrag auf Betreuung. Wir prüfen dann, ob eine gesetzliche Betreuung angezeigt ist und bestellen einen gesetzlichen Betreuer“, sagt Nora Sielbeck, Richterin am Amtsgericht Buxtehude.
Immer mehr junge Menschen im Landkreis Stade brauchen professionelle Betreuung. Viele Jugendliche, die beispielsweise in einem Heim gelebt haben und jetzt eine eigene Wohnung beziehen, sind mitunter nicht in der Lage, alle alltäglichen Dinge selbst zu erledigen. Nora Sielbeck: „Sehr viele Flüchtlinge würden alleine erbärmlich an unseren Behörden scheitern. Auch für sie werden vermehrt Berufsbetreuer bestellt.“ Auch Jobcenter melden sich bei Gericht, wenn Sachbearbeiter beispielsweise den begründeten Verdacht haben, dass ihre Kunden nicht in der Lage sind, ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen: Briefe werden nicht mehr geöffnet, Termine nicht eingehalten oder Formulare nicht mehr ausgefüllt.
Die Latte, so die Juristin, für eine gesetzliche Betreuung, sei sehr hoch gehängt. Bevor die Betreuung bestellt werde, würden ärztliche Gutachten eingeholt, Gespräche geführt und die Umstände genau geprüft. 1993 hat der Gesetzgeber die einstige Entmündigung durch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers abgelöst. Die Gerichte überprüfen den Betreuer und seine Arbeit. Ziel einer gesetzlichen Betreuung sei es, die Würde des Menschen zu schützen und seine Autonomie zu stärken. Im Idealfall kann eine gerichtlich bestellte Betreuung nach einer gewissen Zeit wieder aufgehoben werden.
Sielbeck und ihre Kollegen arbeiten eng mit Betreuungsverein und Gesundheitsamt zusammen, um im Einzelfall den oder die passende Betreuerin zu finden. Dr. Helen Beckmann von der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes sagt: „Wir haben einen Pool, aus dem wir dem Gericht je nach Bedarf Betreuer vorschlagen.“ Wer als Berufsbetreuer arbeiten will, sollte im Idealfall eine juristische oder sozialpädagogische Ausbildung haben, „aber im Einzelfall weichen wir auch von dieser Vorgabe ab. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich keine exakten Vorgaben gemacht“, erklärt Nina Josten-Falten vom Paritätischen Betreuungsverein im Kreis Stade. Die künftigen Betreuer – sie arbeiten freiberuflich – erhalten eine Einführungsschulung und regelmäßige Fortbildungen. Während der gesamten Zeit bleibt der zuständige Richter in engem Kontakt zum Betreuer und zum Betroffenen.
Interessenten können sich per E-Mail unter gesundheitsamt@landkreis-stade.de oder stade.betreuungsverein@paritaetischer.de bei den zuständigen Stellen melden und informieren.