TBeschreiten des Rechtsweges
Zur Berichterstattung über die Grundsteuer (diverse Artikel im TAGEBLATT) schreibt Detlef Loock aus Stadtoldendorf:
Als ich diese Tage von der Stadt Buxtehude den Grundsteuerbescheid für eine 2,4 Hektar große nasse Moorwiese zwischen Buxtehude, Dammhausen und Heitmannshausen erhielt, fiel ich fast vom Glauben ab. Die Grundsteuer A steigerte sich in einem Jahr fast um das Sechsfache von 9 auf 50 Euro.
Für uns als Erbengemeinschaft ist das kein Aufreger.
Ich frage mich nur, wie das Landwirte sehen, die von ihrem Land leben müssen. Wie ist die Steigerung zu erklären?
Bekommen die Milchbauern mittlerweile drei Euro für einen Liter Milch (statt bisher 42 Cent)? Wächst das Gras durch den Klimawandel auf einmal sechsmal so schnell? Haben die Finanzbeamten des Finanzamtes Stade bei der Erträgniseinschätzung in die falsche Akte gegriffen? Oder haben sie schlicht Probleme mit der in der 5. Klasse vermittelten Dreisatzrechnung?
Apropos Schulwissen, wissen die finanziellen Statthalter der Staatsmacht eigentlich noch, was die Franzosen in den Jahren 1789 und 1793 mit ihrem König anstellten, dessen Gier auf Steuern ins Unermessliche gewachsen war?
Ich will natürlich niemanden aufrufen, zu den Waffen zu greifen und selbiges zu tun. Aber das Beschreiten des Rechtsweges in einer Gemeinschaftsklage könnte die Mitarbeiter des Finanzamtes Stade oder der Stadtkasse Buxtehude ermuntern, erst mal selber nach Fehlern in den Bescheiden zu suchen als diese Aufgabe auf die Steuerbürger zu „delegieren“, was mit der Übersendung des Steuerbescheides und dem gelben „Beipackzettel“ erfolgt war.