Beschwerden über Eurojackpot-Post – „professionell“ gemacht
„DerKundenClub“ verschickt vermeintliche Begrüßungsschreiben für eine Lotto-Spielgemeinschaft. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Auf einmal ohne eigenes Zutun Teil einer Lotto-Spielgemeinschaft sein? Allein der Absender sollte misstrauisch machen.
Post bekommen, in der Sie als neues Mitglied einer Eurojackpot-Spielgemeinschaft begrüßt werden? Solche dubiosen Schreiben des „DerKundenClub“ machen der Verbraucherzentrale zufolge aktuell die Runde. Wer in diesem Zusammenhang nichts unterschrieben hat, sollte besonnen reagieren.
In dem Schreiben kündigt die angebliche Spielgemeinschaft des in Bulgarien ansässigen Absenders an, jeden Monat 79 Euro für die Teilnahme per Lastschrift vom Konto abzubuchen. Die entsprechende IBAN ist teilweise anonymisiert. Die persönlichen Daten der Betroffenen will das Unternehmen von einer bisherigen Spielgemeinschaft übernommen haben.
Blaulicht
Lotto warnt vor Betrugsanrufen
Kontobewegungen im Blick behalten
Von der professionell wirkenden Aufmachung der Post sollten sich Angeschriebene nicht beeindrucken und beunruhigen lassen, rät die Verbraucherzentrale (VZ). „Eine Mitgliedschaft in einer Spielgemeinschaft zu unterstellen, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen, ist rechtlich nicht zulässig“, sagt VZ-Pressesprecher Joshua Jahn.
Stattdessen sollten Betroffene schriftlich Widerspruch einlegen und darin ausdrücklich bestreiten, einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen zu haben. Zusätzlich sollten Angeschriebene ihre Kontobewegungen im Blick behalten.
Notfalls Lastschrift zurückbuchen lassen
Sollte es trotz Widerspruchs und nicht zustande gekommenen Vertrags zu einer unbefugten Abbuchung kommen, können Betroffene die Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen bei ihrer Bank zurückrufen lassen.
Im Betrugsfall kann die Rückbuchung sogar noch bis zu 13 Monate später veranlasst werden, so die Verbraucherschützer. Betroffene sollten zudem Strafanzeige erstatten. (dpa/tmn)
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