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Bushido-Phantombild hat wohl kein Nachspiel

Erst machte sich Bushido mit diesem angeklebten Bart und der Mütze per Facebook lustig über die Posse der Polizei, dann erstattet er Anzeige.

Erst machte sich Bushido mit diesem angeklebten Bart und der Mütze per Facebook lustig über die Posse der Polizei, dann erstattet er Anzeige.

Das dem Rapper Bushido nachempfundene Fahndungsbild der Polizei hat zunächst keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie die Ermittlungen eingestellt habe. Wie berichtet hatte Bushido Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger erstattet.

Montag, 15.05.2017, 16:28 Uhr

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Mit dem Konterfei fahndet die Polizei nach einem Räuber. Als Vorlage diente dabei ein Foto des 38-jährigen Musikers aus dem Internet. Das hatte die Polizei seinerzeit zunächst bestritten, dann aber doch eingeräumt.

Es werde klar erkennbar nicht nach dem Musiker, sondern einem unbekannten Räuber gefahndet, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem läge kein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz vor, zumal das Bild extra verfremdet worden sei. „Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden“, heißt es dort in Paragraf 24.

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