Darknet-Dealer mit sechs Jahren Haft bestraft
Im Darknet-Prozess haben die Richter das Urteil gesprochen. Der angeklagte Buxtehuder, der mit zwei noch flüchtigen Komplizen einen schwunghaften Drogenhandel über das schwer kontrollierbare Darknet aufgezogen hatte, ist zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Angesichts von sechs Jahren Haft wählte auch der vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase lieber die Kommentierung „moderat“, als das Wort mild. Obwohl auch das gepasst hätte. Denn für das bandenmäßige Handeln mit Betäubungsmitteln – im Besitz einer Schusswaffe – liegt der Strafrahmen laut Gesetzgeber zwischen fünf und 15 Jahren.
Der Angeklagte und seine Komplizen haben laut Urteil zwischen April und November 2017 von Buxtehude aus 1900 Drogenpäckchen gepackt und verschickt und so über 200 000 Euro erwirtschaftet. Dabei nutzte die Bande, ebenso wie der Kunde, das sogenannte Darknet, also den Teil des Internets, der weitgehende Anonymität verspricht, weil jegliche Kommunikation verschlüsselt und verschleiert unterwegs ist.
Dazu war ein Shop im Darknet eingerichtet worden. Der funktioniert so wie der Versandhandel im üblich zugänglichen Internet. Nur, dass es sehr viel schwieriger ist, erst einmal den Shop zu finden. Dazu ist eine genaue und meist komplizierte Adresse nötig. Die Drogen allerdings sind dann ganz offen auf dem Postweg unterwegs. Die bringt der Postbote. Und der Drogenempfänger schreibt dann eine Bewertung zur Lieferung und vergibt Sternchen.
An der für die Taten geringen Strafe trug auch der Angeklagte sein Scherflein bei. Er zeigte sich beim Prozess geständig und setzte sich zwischen den Verhandlungstagen mehrmals mit Polizeibeamten zur Vernehmung zusammen. Dabei machte er auch Angaben zu den verschiedenen Rollen, die die drei Täter spielten.
Die Aussagen des Buxtehuders gingen dahin, dass er, der Angeklagte, für das Portionieren, Verpacken und Verschicken der bestellten Ware zuständig war.
Um die Beschaffung der Drogen kümmerte sich der Kopf der Bande. Dieser Mann, Student der Betriebswirtschaftslehre, nutzte seine Kontakte und schaffte die Stoffe herbei. Er war es auch, der die Verkaufslisten ausgearbeitet hatte, die Polizisten im Zeugenstand als gute Buchhalter-Arbeit lobten.
Der Angeklagte sagte aus, dass er selbst sich gar nicht im Darknet ausgekannt habe. Zwar seien die krummen Geschäfte über sein Laptop gelaufen, aber nur, weil bei dem Gerät die WLAN-Verbindung (ohne Kabel) gut gewesen sei. Für die technischen Details hätten er und der zweite Mann eben den Kopf der Truppe gebraucht. Der betrieb bereits seit Ende 2015 einen Drogenshop im Darknet, bei dem es um größere Portionsmengen gegangen sein soll. Im Shop des Trios wurden viele kleine Mengen verkauft, was mehr Arbeit machte.
Prozessbeobachter gewannen durchaus den Eindruck, dass hier der kleinste Fisch der Bande erwischt und vor Gericht gestellt worden war. Tatsächlich hatten sich alle drei Täter Ende letzten Jahres nach Asien in den Urlaub abgesetzt, in dem Wissen, dass die Gruppe aufgeflogen sein könnte. Während die anderen Täter nicht zurückkamen, kehrte der nun Angeklagte aus dem Urlaub zurück. Zwischenzeitlich kam sogar eine Postkarte beim Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt an, in der ein Mittäter sein Bedauern ausdrückte.
Da jede einzelne der 19 Taten – zu so viel Taten wurden die 1900 Drogenpakete zusammengefasst – eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren gerechtfertigt hätte, kam der Verurteilte glimpflich davon. „Mit sechs Jahren haben wir eine moderate Strafe verhängt, auch wenn sich das für Sie nicht so anfühlt“, sagte Richter Hase zum Schluss der Urteilsbegründung.