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Das Geständnis des Pascal D.: „Ich gestehe die Tat – es gibt nichts zu entschuldigen“

Pascal D. mit Verteidiger Heiko Granzin. Foto Stephan

Pascal D. mit Verteidiger Heiko Granzin. Foto Stephan

„Ich gestehe die Tat, es gibt nichts zu entschuldigen, ich bereue, was ich getan habe, und ich würde alles tun, um alles rückgängig zu machen.“ Das ist das Geständnis von Pascal B., der im Februar zwei Frauen in Buxtehude brutal vergewaltigt hat. Drei Stunden stand der 22-jährige Buxtehuder gestern vor dem Landgericht in Stade und musste über die Taten berichten – mit schockierenden Details für alle Prozessbeteiligten. Alleine die Jugendliche vergewaltigte er über mehrere Stunden.

Von Wolfgang Stephan Freitag, 12.09.2014, 18:23 Uhr

Weißes Hemd, weiße Turnschuhe, Jeans, so betritt Pascal B. am Freitag den Saal des Landgerichts in Stade. Ein kurzer Blick in den Zuschauerraum und ein angedeuteter Gruß an wen auch immer. Unter den Zuhörern sitzen seine Angehörigen und Bekannte seiner Opfer.

Die beiden vergewaltigten Frauen sind nicht anwesend. Bevor es zum Geständnis kommt, kündigt sein Verteidiger Heiko Granzin an, dass sein Mandat sich auch bei den Opfern entschuldigen würde, wenn die es wünschen, wohl wissend, dass die Taten nicht zu entschuldigen seien.

Ohne große Umschweife erteilt Gudrun Pudimat, die Vorsitzende der ersten großen Strafkammer, Pascal D. das Wort. Im Saal und auf der Zuhörerbank, auf der sich rund 20 Beobachter und Angehörige befinden, ist es ganz still. Pascal D. steht auf, sein Geständnis will er im Stehen abgeben. Dann die vier Sätze, in denen er die Taten gesteht und Reue zeigt.

Dieses Geständnis ist keine Überraschung, die Verteidiger hatten es bereits vor der Verhandlung angekündigt. Die Frage nach dem Warum blieb zunächst unbeantwortet und wurde erst nach der knapp dreistündigen Befragung des Angeklagten in Fragmenten deutlich.

Völlig unbestritten ist nach dieser Schilderung der Tathergang bei der ersten grausigen Vergewaltigung am 2. Februar.

Die erste Tat. Sonntag, 2. Februar: Kurz nach zehn Uhr stellte sich Pascal D. auf einem Weg an der Stieglitzschule in Buxtehude einer jungen Radfahrerin in den Weg. Eine von einem Kartbahn-Besuch stammende Sturmhaube hatte er sich über den Kopf gezogen. Als die Kleine stoppen musste, griff er sich das Mädchen auf dem Fahrrad, das auf dem Weg zur Kirche war. Er trug sie „wie ein Baby auf dem Arm“, mit verbalen Drohungen garniert, in den hinteren Bereich des Schulgeländes und begann seine zweieinhalbstündige Tortur, die im Gerichtssaal in allen Details zu hören war, aber an dieser Stelle im TAGEBLATT nicht weiter ausgeführt wird, erstens weil es scheußlich war und zweitens weil das Opfer erst 14 Jahre alt ist.

Nur soviel: Der 1,95 Meter große und 86 Kilo schwere Täter hat dem Mädchen mit einem Schal die Augen verbunden und sie mit Worten bedroht: „Wenn du nicht ruhig bist, wirst du sterben“ oder „Wenn du etwas erzählst, passiert auch deiner Familie etwas“. Mit seinem Handy machte er etliche Fotos, um auch damit zu drohen: „Wenn du was sagst, stelle ich die ins Internet.“

Dass das Mädchen einmal laut schrie und ständig weinte, habe er bemerkt. Während der langen Tatzeit sei ihm schon bewusst geworden, „was machst du eigentlich“. Seine eigene Antwort: „Ich kann mir nicht erklären, warum ich nicht abgelassen habe.“ Nach seinen abscheulichen Taten musste sich das Kind nach zweieinhalb Stunden in die Ecke stellen und bis 60 zählen. Dann war der Täter weg.

Motivsuche: Nach eigenen Angaben hatte Pascal D. zu dieser Zeit „keine leichte Lebenssituation“. Wenige Wochen vorher hatte sich seine Freundin von ihm getrennt, mit der er elf Monate zusammen war. Alkohol und Drogen hätten seine Wochenenden bestimmt. Am Tag vor der Tat habe er schon am Nachmittag Whisky in erheblichem Maße konsumiert und Hasch geraucht, erst mit einem, dann zusammen mit vier Kumpels in seiner Wohnung in der Dresdner Straße. Später sei auch Kokain im Spiel gewesen.

Gegen Mitternacht ist das Quartett mit dem Taxi in die Disco „Garage“ gefahren, wo weiter fröhlich Alkohol getrunken wurde. Im Laufe der Nacht kamen zwei Mädels ins Spiel: eine Bekannte ließ den Angeklagten abblitzen, deren Freundin zunächst auch. Die Nacht endete vorläufig mit der Schließung der Disco in den Morgenstunden.

Wie Pascal D. nach Hause gekommen ist, will er nicht mehr wissen. Zuhause gab es dann einen Handy-Anruf. Offenbar von der Frau in der Disco, die ihm ein sexuell eindeutiges Angebot gemacht haben soll. Treffpunkt am Schulzentrum Nord. Pascal D. machte sich zu Fuß auf den Weg. Wie lange er vergeblich am Schulzentrum Nord gewartet haben will, weiß er nicht mehr, ebenso nicht, wie er den Heimweg angetreten habe. Von Alkohol und Drogen sei er noch immer benebelt gewesen. Warum er kurz vor seiner Wohnung das Mädchen angehalten habe, wisse er auch nicht mehr. In jedem Falle sei er wütend gewesen, habe Hass-Gedanken entwickelt. Hass auf irgendwas. Gezielt habe er das Opfer nicht gesucht: „Es hätte jedes Mädchen sein können“, sagte er. Nach der Tat sei er in seiner unmittelbar neben dem Tatort liegenden Wohnung sofort eingeschlafen und am Abend aufgewacht. Als ihm Bilder von dem grausigen Geschehen einfielen, habe er nicht glauben können, was er gemacht habe. „Ich wollte die Bilder nicht an mich ranlassen.“ Als er die Fotos im Handy sah, habe er sie sofort gelöscht. In den folgenden Tagen habe er nicht glauben können, „dass ich es gewesen sein soll.“ Pascal D.: „Ich schämte mich zutiefst.“

In den Wochen danach habe er sich zurückgezogen, mit niemand über die Tat gesprochen, gleichwohl ganz normal in einer Tischlerei in Stade gearbeitet. „Ich habe versucht, die Tat zu unterdrücken und mein Leben normal weiterzuführen.“ Auf die Frage, ob ihm klar gewesen sei, wie das Opfer leide, sagte er: „Mir war klar, dass dies ein schlimmes Ereignis für sie ist und sie damit ein Leben lang zu tun hat.“ Das Gericht einigte sich, dass das junge Opfer nicht im Gerichtssaal aussagen muss, lediglich die Mutter wird geladen – und die vier Kumpels und die Ex-Freundin des Täters.

Die zweite Tat. Sonntag, 23. Februar: Auch die begann mit „Vorglühen“ mit den Kumpels, angeblich wieder mit viel Alkohol und Drogen, danach stand eine Geburtstagsfeier auf der Agenda und spät in der Nacht die Disco „Mausefalle“ in Buxtehude. Auch hier habe er Kokain konsumiert, getanzt und ein Mädchen angebaggert. Die schien zunächst auch Interesse an ihm zu haben. Zumindest habe er sich etwas versprochen. Nach Schließung der Disco sei die Dame aber mit einer Freundin in die Taxe gestiegen – ohne ihn. „Das war in dem Moment nicht schön, aber auch nicht dramatisch“, erinnerte er sich vor Gericht. Warum er auf dem Fußweg nach Hause wieder wütend und verärgert war, will er nicht mehr wissen. Als er an der Grundschule Altkloster eine junge Frau sah, hielt er sie von hinten fest und schleifte sie auf den Schulhof. Dabei kam es zu einer Rangelei, beide fielen auf den Boden. Weil er stärker war, schleifte er sie auf den Schulhof zu einer Tischtennisplatte. Hier zog er sie aus. „Ich kann nicht sagen, wie das angefangen hat und was noch passiert ist“, erklärte er den Richtern. Auf Nachfrage gab er zu „den Beischlaf mehrmals vollzogen zu haben.“ Auch bei dieser Tat machte er zahlreiche Fotos mit dem Handy. Am Tag danach habe er sich wieder schlecht gefühlt, dann im Handy gesehen, was er gemacht habe. Einige Details dieses Verbrechens kamen am Freitag zu Sprache, mehr wird ans Tageslicht kommen, wenn das 20-jährige Opfer aussagt. Die Frau war bei Prozessbeginn vor einer Woche im Gerichtssaal und wird in der nächsten Sitzung den Täter mit den abscheulichen Details konfrontieren.

Erstes Fazit: Auffallend nach dem ersten Prozesstag: Die Verteidiger Granzin und Diedrich hatten schon zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass sie von einer Verurteilung ausgehen, lediglich die Höhe der Haftstrafe sei noch offen. Dass sie am Ende auf eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit plädieren werden, ist offensichtlich. Pascal D. unterstrich mit seinen Angaben über den unglaublich hohen Alkohol- und Drogenkonsum vor der ersten Tat (eine Flasche Whisky, Hasch, Kokain und zehn Mischgetränke in der Disco) diese Strategie. Aber in der Befragung von Richterin Gudrun Pudimat gab er zu, sofort nach der Tat wieder mit seiner Disco-Bekanntschaft mit dem Handy gechattet zu haben, bevor er eingeschlafen sei – alles im Vollrausch und unter Drogen?

Auf die Frage, ob er sich jetzt an die Bilder seiner Taten erinnern könne, sagte er: „Ich sehe ein Mädchen, das vor mir liegt und von mir vergewaltigt wird.“ Später sagt er mit fester Stimme: „Was ich getan habe, ist nicht zu entschuldigen, es muss bestraft werden und ich gehe deshalb ins Gefängnis.“

Mit dieser Zeichnung wurde nach dem Täter gefahndet.

Mit dieser Zeichnung wurde nach dem Täter gefahndet.

Das Bewegungsprofil des Angeklagten an den beiden Tattagen. Grafik Schwartau

Das Bewegungsprofil des Angeklagten an den beiden Tattagen. Grafik Schwartau

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