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Der Brexit und die Folgen für die Unionsmarke

Fabian Sturm.

Fabian Sturm.

Die Kolumne der Wirtschaft von Fabian Sturm.

Dienstag, 09.08.2016, 19:49 Uhr

Der Brexit wird nicht nur abstrakt die politische Landschaft in Europa verändern, sondern auch konkrete Folgen zum Beispiel für eingetragene Marken haben. Im europäischen Markenrecht ist es möglich, eine Unionsmarke anzumelden, welche für entsprechende Waren und Dienstleistungen Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU bietet. Der Schutz dieser Marke erstreckt sich automatisch auf die Staaten, welche der Union zukünftig beitreten. Für den umgekehrten Fall, dass ein Mitgliedstaat aus der Union austritt, gibt es (bisher) keine Regelung. Grundsätzlich kommen daher drei Szenarien in Betracht:

1. Die EU (die dann 27 Mitgliedstaaten) und Großbritannien vereinbaren in Verträgen, dass die unionsrechtlichen Grundlagen trotz des Brexit auch in Bezug auf Unionsmarken fortbestehen. Allerdings müsste sich Großbritannien dann, ohne selbst inhaltlich Einfluss nehmen zu können, auch den zukünftigen Änderungen des Unionsmarkenrechts unterwerfen.

2. Die Parteien einigen sich darauf, dass bereits bestehende Schutzrechte fortgelten. Neu anzumeldende Marken würden – noch zu entwickelnden – Regelungen unterfallen. Damit hätten Inhaber zumindest Rechtssicherheit, zukünftige Entwicklungen müssten abgewartet werden.

3. Das für Markeninhaber ungünstigste Szenario wäre, wenn der Schutz der bestehenden Marken ersatzlos wegfiele. In der Folge hieße dies, dass auch bereits registrierte Unionsmarken in Großbritannien neu registriert werden müssten. Damit droht die Gefahr, dass Markenpiraten in der Zwischenzeit diese Marken in Großbritannien auf sich neu registriert haben, um sie teuer an die Rechteinhaber verkaufen zu können.

Es bleibt daher auf diesem Gebiet spannend, wie der Brexit im Einzelnen ablaufen wird. In jedem Fall sollten Markeninhaber die geschilderte Problematik im Auge behalten, um nicht am Ende schutzlos dazustehen und überlegen, ob sie nicht doch vorsorglich bereits jetzt eine nationale Marke in Großbritannien registrieren (lassen).

Der Autor ist Rechtsanwalt bei SCHLARMANNvonGEYSO in Harburg.

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