Der Weg einer Akte ins Archiv
Dr. Jörg Voigt (links) und Dr. Thomas Bardelle zeigen eine Archivakte.
Nach einer Aufbewahrungsfrist, die je nach Schriftgut zwischen fünf und 30 Jahren liegt, werden Akten in den Behörden zur Vernichtung freigegeben. Nur fünf Prozent aller in staatlichen Behörden geführten Akten schaffen es ins Archiv.
Die Archivare vor Ort, also beispielsweise in den Staatsanwaltschaften, Forstämtern und Stadtverwaltungen, prüfen sie auf Inhalt und „trennen die Spreu vom Weizen“, sagt Dr. Jörg Voigt, Archivar am Staatsarchiv in Stade. Ist eine Akte historisch relevant, gelangt sie ins Staatsarchiv. „Wenn die Akten zu uns kommen, werden sie geadelt und erhalten ein zweites Leben“, sagt Dr. Thomas Bardelle, stellvertretender Leiter des Staatsarchivs. Archivar Dr. Jörg Voigt spricht gar von einem „anderen Agregatzustand“. Welchen Weg eine Akte bis zu ihrem endgültigen Standort im Staatsarchiv zurücklegt lesen Sie in einer Reportage ab Freitagabend im Abobereich von tageblatt.de und am Sonnabend im TAGEBLATT.