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Wohnungen

Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen

In einem Volksentscheid sprachen sich die Berliner für eine Vergesellschaftung aus. (Archivbild)

In einem Volksentscheid sprachen sich die Berliner für eine Vergesellschaftung aus. (Archivbild) Foto: Paul Zinken/dpa

Es ist ein Wettlauf gegen die Regierungsbildung in Berlin: Die Bundesregierung will ein Gesetz vorlegen, das Vergesellschaftungen deutlich komplizierter machen würde. Was soll drinstehen?

Von dpa 25.10.2026, 11:05 Uhr
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Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke in Berlin plant, durch hohe Hürden deutlich erschweren. „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung. Sein Ministerium bestätigte der Deutschen Presse-Agentur erstmals Details zu dem geplanten Gesetz. Zuvor hatte „Bild“berichtet.

Unter anderem soll demnach eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn man eine zwingende Notwendigkeit nachweist. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.

Das dürfte das Vorhaben von Linken, Grünen und SPD deutlich erschweren, in Berlin große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.

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