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Mordprozess

Dreifache Mutter getötet – Lebenslange Haft für Ex-Partner

Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. (Archivbild)

Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. (Archivbild) Foto: Janet Binder/dpa

Vor den Augen von zwei ihrer Kinder wird eine 30-Jährige vor ihrem Wohnhaus brutal niedergestochen. Ihr Ex-Partner wird angeklagt. Das Landgericht Bremen hat nun das Urteil gesprochen.

Von dpa 30.09.2026, 13:55 Uhr
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Bremen. Wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin und Mutter eines gemeinsamen Kindes muss ein 33-Jähriger lebenslang in Haft. Das Landgericht Bremen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2025 die Frau vor den Augen ihres zwölfjährigen Sohnes und ihrer zweijährigen Tochter mit einem Messer niedergestochen hat. Die dreifache Mutter starb noch am Tatort. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest - eine Freilassung nach 15 Jahren ist damit in der Regel ausgeschlossen. 

Der Vorsitzende Richter sprach von „einer Art Hinrichtung“. Drei Stunden habe der Angeklagte im Auto gewartet, bis die 30-Jährige zusammen mit anderen das Haus für einen Spielplatzbesuch verließ. Laut Gericht hatte es nach der Trennung Sorgerechtsstreitigkeiten um die gemeinsame zweijährige Tochter gegeben. Bei der Tat sei es ihm nicht um das Kindeswohl gegangen, sondern um seinen „Machtanspruch als Mann und Vater“, so das Gericht. Gehandelt habe er aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

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