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Risse an tragenden Teilen

Einsturzgefahr: Behörde untersagt Nutzung eines Wohnhauses

Die Behörden haben ein Betreten des einsturzgefährdeten Hauses bis auf Weiteres untersagt.

Die Behörden haben ein Betreten des einsturzgefährdeten Hauses bis auf Weiteres untersagt. Foto: Bodo Marks/dpa

Nach dem Fund massiver Risse in einem Wohnhaus in Hamburg-Altona müssen die Bewohner wohl für längere Zeit anderswo unterkommen. Bis auf Weiteres bleibt das einsturzgefährdete Haus abgesperrt.

Von dpa 24.07.2026, 13:25 Uhr
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Hamburg. Die Bewohner eines einsturzgefährdeten Hauses in Hamburg-Altona müssen sich wohl auf eine längere Ersatzunterbringung einstellen. Das Betreten des Hauses in der Holstenstraße 195/197 sowie eines Nachbargebäudes sei weiter untersagt, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts Altona der Deutsche Presse-Agentur. 

Behörde untersagt Nutzung beider Gebäude

„Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt kurzfristig eine sogenannte Nutzungsuntersagung sowohl für das Gebäude Holstenstraße 195/197 als auch für das benachbarte Gebäude Holstenstraße 199 aussprechen, da dieses im Falle eines Einsturzes ebenfalls betroffen sein könnte.“

Die Feuerwehr hatte bereits am Donnerstag 14 Bewohner aus dem fünfgeschossigen Haus in Sicherheit gebracht, nachdem an tragenden Teilen des 1894 erbauten Gebäudes massive Risse entdeckt worden waren. Gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk war das Haus abgestützt worden.

Bauprüfamt und Polizei bestätigen Absperrung

„Heute haben Mitarbeitende der Bauprüfabteilung gemeinsam mit der Polizei die Absperrmaßnahmen des öffentlichen Raums vor Ort erneut überprüft und bestätigt“, sagte die Sprecherin.

Für die kurzfristige Unterbringung der Bewohner sei die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirksamts Altona zuständig. Bis Freitagmittag hätten sich dort aber keine Bewohner gemeldet. „Es ist daher davon auszugehen, dass eigenständig Lösungen für eine Unterbringung gefunden wurden“, sagte sie. 

Grundsätzlich sei aber der Vermieter verpflichtet, im Schadensfall Ersatzwohnraum anzubieten oder entstehende Mehrkosten zu übernehmen.

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