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Überraschendes Urteil

TEs war Mord: Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Angeklagte (l.) neben seinem Rechtsbeistand. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den 54-jährigen Ehemann zu lebenslanger Haft. Foto: Helfferich

Der Angeklagte (l.) neben seinem Rechtsbeistand. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den 54-jährigen Ehemann zu lebenslanger Haft. Foto: Helfferich

Der 54-Jährige, der vor gut einem Jahr in Großenwörden seine Frau getötet und im Gewächshaus abgelegt hatte, muss voraussichtlich lebenslang in Haft. Am Mittwochvormittag sprach ihn die 13. Große Strafkammer des Landgerichtes in Stade des Mordes schuldig.

Mittwoch, 22.01.2020, 19:15 Uhr

Der Urteilsspruch kam für Prozessbeobachter überraschend. Hatten doch Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Tötens auf Verlangen plädiert. Der Angeklagte hatte am frühen Morgen des 10. Januar 2019 seine Ehefrau mit einem Pferdeführstrick erhängt und anschließend mit Plastikfolien und -tüten die Atemwege verschlossen. Im Prozess sagte der ehemalige Fremdenlegionär aus, seiner kranken Frau auf deren Wunsch zugesichert zu haben, sie zu töten; allerdings dass er es „auf meine Art“ tun werde.

Der Vorsitzende Richter Hase erklärte in der Urteilsbegründung, dass die Kammer, die als Schwurgericht tagte, die Frage, ob es sich bei der Tat um Tötung auf Verlangen handele, sehr lange und kontrovers diskutiert habe. Doch die Äußerungen des Angeklagten während der Hauptverhandlung hätten die Kammer nicht überzeugt. Insbesondere sei „die Schilderung des Todeswunsches (der Ehefrau) nicht erlebnisbasiert“, so Hase. Die Schilderung des Angeklagten zu diesem Punkt sei detailarm und blass gewesen.

Er habe weder mit seiner Frau Details zur Tötungsart besprochen, noch Alternativen für ein Weiterleben aufgezeigt. Auch habe er keine Angaben dazu gemacht, ob gemeinsam überlegt wurde, wie für ihn nach der Tat das Leben weitergehen solle. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es darüber und was aus den Hunden und Pferden werden sollte, keine Gespräche zwischen dem Ehepaar gab. Auch habe es keine Verabredungen über das Erbe des erwachsenen Sohnes der Ehefrau gegeben.

Das seien alles Gedanken, die nach Überzeugung der Kammer Menschen in so einer Situation bewegten, die aber nach den Aussagen des Angeklagten nicht Thema waren. „Es ist nicht vorstellbar, dass diese Gespräche nicht geführt wurden“, so der Richter.

Auch habe das Gericht nicht feststellen können, dass die Frau keinen Lebensmut mehr hatte. Das Paar, das von Zeugen als miteinander sehr innig beschrieben wurde, habe noch im Dezember einen Ausflug zum Weihnachtsmarkt nach Lübeck gemacht und sie habe ein- bis zweimal die Woche Reittherapie absolviert. Auch die Art der Erkrankung spreche nicht dafür.

Die Frau litt unter einer nicht heilbaren Polyarthrose. Es sei ihr schlecht gegangen, aber es war keine Krankheit, die zum Tode führt. Gegen die Annahme, einer Tötung auf Verlangen, spreche zudem, dass die Getötete noch handlungsfähig gewesen sei. „Es gab keinen Grund, diese Handlung dem Partner zuzumuten. Sie hätte auch alleine aus dem Leben scheiden können, ohne Zutun des Ehemannes“, so der Vorsitzende. Auch dass die Frau keine schriftliche Erklärung hinterlassen habe, spreche gegen einen Todeswunsch.

Im Weiteren deckten sich die Angaben des Angeklagten nicht mit anderen Ergebnissen der Beweisaufnahme. So habe die Reittherapeutin erzählt, dass die Getötete fröhlich und glücklich zu den Therapiestunden kam. „Sie glänzte wieder“, habe sie berichtet. Das seien „wahrhaftige Aussagen, weil sie das Schlechte, die Schmerzen, nicht weggelassen hatte“. Auch sei fürs Frühjahr 2019 geplant gewesen, dass die Therapeutin ihre Patientin zu Hause besuchen solle, um die Reittherapie auf den eigenen Pferden fortzusetzen. „Das verabredet man nicht, wenn ich jeden Tag damit rechne, getötet zu werden“, so Hase.

Auch die Tatsache, dass der Angeklagte seine Frau nach der Tat aus dem Fenster bugsierte und mit einer Schubkarre zum Gewächshaus brachte, ließ die Kammer zweifeln. „Warum haben Sie sie nicht auf Händen rausgetragen?“, fragte der Richter. Rosen und Teddybär neben der Toten könnten auch im Nachhinein hingelegt worden sein.

Schließlich seien auch die verschiedenen Angaben zum Tatmotiv nicht nachvollziehbar. Bevor er im Juli sich der Polizei stellte, schrieb er der Nachbarin, die sich um die Pferde kümmern sollte, dass er seine Frau getötet habe, weshalb, sei eine Sache zwischen seiner Frau und ihm. Der Polizei wollte er gar nichts zum Motiv sagen, kündigte aber eventuelle Angaben zu einem späteren Zeitpunkt an. Als die Ermittlungsbeamten ihn wegen der aufgefundenen Gehhilfen nach einer Krankheit und einem Todeswunsch der Getöteten fragten, antwortete der Angeklagte, seine Frau habe nie geklagt und auch nie gesagt, nicht mehr leben zu wollen. Zunächst habe er ausgesagt, es tue ihm leid, dass er ihr das angetan habe. Später soll er gesagt haben: Es tut mir leid, dass ich getan habe, was sie wollte.

Nicht nachvollziehbar sei auch, dass der Angeklagte beim Haftprüfungstermin bei dreimaliger Nachfrage des Richters immer wieder gesagt hatte, dass seine Frau nicht nachgefragt habe, wann und wie er sie töten wolle. In der Hauptversammlung sagte er aus, sie habe nachgefragt, aber er habe es ihr nicht gesagt.

„Diese Angaben sind nicht konsistent (durchgängig widerspruchfrei)“, so der Vorsitzende Richter. Das Geständnis der Tötung auf Verlangen habe die Kammer nicht überzeugt. „Wenn das wegfällt, bleibt Heimtücke übrig und das ist Mord und ist mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu bestrafen“, so Hase am Ende der Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Torsten Seyfarth wollte sich auf Nachfrage zu weiteren Schritten nicht äußern.

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