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Vorfall in Hotel

Foto von Dreijähriger: Deutscher auf Mallorca freigesprochen

Ein Deutscher ist in Palma de Mallorca freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, strafbar die Privatsphäre eines kleinen Mädchens verletzt zu haben. (Symbolbild)

Ein Deutscher ist in Palma de Mallorca freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, strafbar die Privatsphäre eines kleinen Mädchens verletzt zu haben. (Symbolbild) Foto: Clara Margais/dpa

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft für einen Mann, der ein Mädchen fotografierte, doch das Gericht entschied anders. Was zu dem Freispruch des deutschen Urlaubers auf Mallorca führte.

Von dpa 11.09.2026, 19:45 Uhr
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Palma. Ein deutscher Urlauber, der auf Mallorca eine Dreijährige fotografiert hat, ist von einem Strafgericht freigesprochen worden. Er habe nicht strafbar in die Privatsphäre des Mädchens eingegriffen, als er das Kind im Frühstücksraum eines Hotels ohne Erlaubnis der Eltern fotografierte, teilte die Justiz auf der Urlauberinsel mit. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für den Deutschen gefordert. Der Freispruch ist bisher nicht rechtskräftig, es können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Mann war Ende Juli mit seiner Frau im Urlaub in Cala Millor, an der Ostküste der Urlaubsinsel. Er saß alleine beim Frühstück im Hotel, als er am Nachbartisch eine spanische Familie bemerkte. Seiner Aussage zufolge wollte er für seine Frau, die als Erzieherin arbeitet, ein Foto machen, wie das dreijährige Kind während des Essens am Handy hing. 

Eine andere Urlauberin sah, wie der Deutsche heimlich den Schnappschuss machte und alarmierte die Eltern. Auf dem Foto war ein kleiner Teil der Unterwäsche des Mädchens zu sehen, woraufhin es zu einer Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf die Polizei gerufen wurde. 

Die Richterin betonte, zwar sei die Aufnahme unnötig gewesen, aber es gebe keinen Hinweis auf einen sexuellen Hintergrund. Zudem habe der Angeklagte das Foto nicht weitergeleitet oder auf andere Weise öffentlich gemacht.

Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca konnte sich mit ihrer Forderung nach drei Jahren Haft für einen Deutschen, der eine Dreijährige ohne Erlaubnis der Eltern fotografiert hatte, nicht durchsetzen.

Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca konnte sich mit ihrer Forderung nach drei Jahren Haft für einen Deutschen, der eine Dreijährige ohne Erlaubnis der Eltern fotografiert hatte, nicht durchsetzen. Foto: Clara Margais/dpa

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