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Leserbriefe

TGehwege verbessern

Zum Artikel „Bungenstraße als Paradestück“ (TAGEBLATT vom 7. Februar) schreibt Wilfried Vagts aus Stade, von der Redaktion gekürzt:

Donnerstag, 13.02.2025, 16:25 Uhr

Pardon, aber zum „Paradestück“ in der Bungenstraße und auch in anderen Straßen und Plätzen der historischen Altstadt gehören ebenso die derzeit nicht feststellbaren, rutschsicheren Formationen der Gehwege und Straßenwege, da sie auch aus Backstein und in Schräglage, man fasst es kaum, erstellt wurden und somit für Fußgänger, Rollator- und Rollstuhlfahrer, Kinderwagenschieben et cetera gänzlich ungeeignet sind, und in dieser antipathischen Erstellungsart in Städten etwa gleicher Größe schon seit Jahrzehnten menschfreundlicher geändert wurden.

Zum Ableiten von Regenwasser benötigt man keine frühmittelalterlich wirkenden Gehwege in Schräglage mehr, dafür gibt es schmale Abflussgitterrinnen, die in Nähe der Häuserwand installiert mit den Vorgaben der Denkmalschutzbehörden konform gehen. Auch Granit-Kopfstein-Straßenpflaster lässt sich nachweislich in fugenbefreiter Art (Stein an Stein) und in gleichgroßer und abgeschliffener Gesamtformation verlegen und damit das Gehen, Schieben oder Fahrradfahren nicht nur für Touristen erträglicher gestalten.

Auf diese Möglichkeiten wurde mehrfach auch vom Stader Seniorenrat hingewiesen - und blieben bei den Verantwortlichen der Stadtverwaltung unbeachtet und belasten somit in der nun geplanten Neufassung den Stader Steuerzahler doppelt. Genannte Gehwegverbesserung wurde selbst, man höre und staune, in den Tiefen des Bayrischen Waldes unter Hinzuziehung des Denkmalschutzes bei Altstadtsanierungen beachtet und umgesetzt - dies zur Zufriedenheit aller.

Nicht nur die Verantwortlichen im Stader Rathaus, sondern auch die Gewählten im Rat der Stadt, wären gut beraten, endlich zu begreifen, dass die Alterung der Bevölkerung stetig zunimmt, damit einhergehend die begleitenden Altersbeschwerden und Einschränkungen. Es ist nicht mehr nur fünf Minuten vor zwölf.

In dem Gesamtzusammenhang sollte auch an die im Grundgesetz verankerte „Würde des Menschen“ erinnert werden: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Welche endlich auch in der Hansestadt Stade Gültigkeit haben sollte.

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