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Geldeintreiber zu Geldstrafe verurteilt

Die Botschaften an den säumigen Zahler waren drastisch. „Der Kluge zahlt seine Schulden durch einen Vergleich! Der Dumme mit seinem Leben!“, musste Christian M. (72) vor rund einem Jahr in Drohschreiben lesen. Und: „Ich kenne einen Klavierspieler mit acht Fingern, hört sich scheiße an!“. Absender war Wolfgang M. (64), Hamburgs bekanntester Geldeintreiber – und seit gestern wegen versuchter Nötigung verurteilt. „Opa Wolle“, so sein Kiezname, muss 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Sein Auftraggeber, der Norderstedter Millionär Dietrich F. L. (79), erhielt eine Strafe von 20 000 Euro wegen Anstiftung zur Tat.

Montag, 25.07.2016, 18:00 Uhr

Die Botschaften an den säumigen Zahler waren drastisch. „Der Kluge zahlt seine Schulden durch einen Vergleich! Der Dumme mit seinem Leben!“, musste Christian M. (72) vor rund einem Jahr in Drohschreiben lesen. Und: „Ich kenne einen Klavierspieler mit acht Fingern, hört sich scheiße an!“. Absender war Wolfgang M. (64), Hamburgs bekanntester Geldeintreiber – und seit gestern wegen versuchter Nötigung verurteilt. „Opa Wolle“, so sein Kiezname, muss 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Sein Auftraggeber, der Norderstedter Millionär Dietrich F. L. (79), erhielt eine Strafe von 20 000 Euro wegen Anstiftung zur Tat.

Ausgangspunkt des Inkassofalls war ein Kredit über 600 000 Euro, den Erfolgsunternehmer L. dem Agenturchef M. vor drei Jahren gewährt hatte. Doch der zahlte nicht zurück, seine Firma ging in die Insolvenz. „Das ist ein Vollbetrüger“, ereiferte sich L. gestern im Verhandlungssaal. Er habe befürchtet, der Schuldner verabschiede sich auf Nimmerwiedersehen – und mit ihm der Kredit. „Da habe ich einen Geldeintreiber engagiert“, sagte der angeklagte Kreditgeber, der als honoriger Chef einer Kinderstiftung in Hamburg bekannt ist.

Dass „Opa Wolle“ dem Kreditnehmer mit Gewalt drohen würde, will Dietrich L. nicht gewusst haben. Er versicherte: „Er hat gesagt, seine Methoden sind Geschäftsgeheimnis.“ L. ging nach eigener Aussage davon aus, dass sich Wolfgang M. schon mit seinem Aussehen Respekt verschaffen werde. Tatsächlich verfügt dieser über ein bemerkenswertes Äußeres: kahl rasierter Schädel, Tattoos am Hals, kräftiger Oberkörper, Schnauzbart, kantiges Gesicht. Er trägt Sonnenbrille und ein Blindenabzeichen am Sweatshirt. „Ich habe nur noch drei Prozent Sehkraft“, beteuerte der Angeklagte im Prozess. Bei einem Milieustreit schoss ihm vor Jahren ein Widersacher mit der Schrotflinte ins Gesicht, seitdem trägt M. ein Glasauge.

Seine Erlebnisse als Schuldeneintreiber hat er in einem Büchlein festgehalten. Titel: „Knarre in Hals hilft immer.“ Ein Exemplar der Memoiren fand Christian M. im Briefkasten, als Widmung darin die Drohungen vom achtfingrigen Klavierspieler und andere. „Ich habe sofort einen Zusammenbruch erlitten“, berichtete das Opfer im Zeugenstand.

„Das ist eine Form von Selbstjustiz“, kommentierte die Staatsanwältin die Drohungen in ihrem Plädoyer. So sah es auch der Amtsrichter bei seinem Schuldspruch: „Sie haben ein Klima der Angst verbreitet.“

Wolfgang M. lebt inzwischen als Rentner von Grundsicherung und Blindengeld, deshalb fiel seine Geldstrafe mit 1500 Euro auch deutlich geringer aus als für Millionär F.

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