Behörden dürfen Namen von Infizierten nicht nennen
TGesundheitsamt: Fake-Namen sind nicht witzig

Dezernentin Susanne Brahmst.
Im Restaurant oder anderen Gelegenheiten besteht die Pflicht, seine personenbezogenen Daten anzugeben, damit im Falle einer Positivmeldung Kontakte vom Gesundheitsamt recherchiert werden können. Doch die Praxis macht Probleme, sagt Dezernentin Susanne Brahmst.