Girokonto der „Roten Hilfe“ darf nicht gekündigt werden
Die Sparkasse Göttingen muss das Geschäftskonto des Vereins weiterführen. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa
Wegen der früheren Mitgliedschaft der Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp geriet die „Rote Hilfe“ in die Schlagzeilen. Einer Sparkasse ist der Verein aber schon länger ein Dorn im Auge.
Göttingen. Der Verein „Rote Hilfe“ darf sein Girokonto bei der Sparkasse in Göttingen behalten. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden und sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig in gleicher Sache gestützt, wie eine Sprecherin des Göttinger Gerichts mitteilte. Zuvor hatten sich über Monate mehrere gerichtliche Instanzen mit dem Fall beschäftigt.
Die sogenannte „Rote Hilfe“ versteht sich laut Satzung als „linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“ für alle, die aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt würden, wie der Berliner Verfassungsschutz in einem Bericht erwähnt. Sie unterstütze Menschen mit einer linken Gesinnung in juristischen Auseinandersetzungen etwa durch die Übernahme von Anwaltskosten.
Seit 2012 wird der linksextremistische Verein vom Bundesverfassungsschutz beobachtet - ist aber weder verboten noch in nationalen oder europäischen Sanktionsverzeichnissen gelistet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mitteilte. Zuletzt machte die rund 18.500 Mitglieder starke Organisation Schlagzeilen, weil die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp bis 2025 mehrere Jahre Mitglied war.
Gerichte sehen keine Terrorfinanzierung
Am Sitz des Bundesvorstandes der „Roten Hilfe“ in Göttingen prüft die dortige Sparkasse seit zehn Jahren deren Kontobewegungen monatlich, weil sie dem Verein ein „höheres Risiko“ zuschreibt, wie das OLG mitteilte. Ende 2025 habe die Bank beschlossen, das Geschäftskonto täglich zu überprüfen und daraufhin die Kündigung wegen eines zu hohen Aufwands ausgesprochen.
Hintergrund war demnach die Einstufung einer „Antifa Ost“ genannten Gruppe als Terrororganisation durch die Vereinigten Staaten. Die „Rote Hilfe“ habe in etwa zur gleichen Zeit um Spenden zur „Unterstützung im Antifa-Ost-Verfahren“ geworben.
Die Sparkasse ging laut dem OLG davon aus, dass der Verein Spenden für die „Antifa Ost“ sammele, die Gruppe unterstütze und damit Terrorismus finanziere. Nach Auffassung der Gerichte unterstützt die „Rote Hilfe“ aber nur Angeklagte in Gerichtsverfahren mit Bezug zur „Antifa Ost“. Das OLG und das Landgericht Göttingen erkannten in der Entwicklung Ende 2025 zudem keinen Grund für eine noch höheres Risiko des Vereins.
Einen sachgerechten Grund für die Kündigung sahen die Gerichte nicht. Dieser sei für Anstalten des öffentlichen Rechts aber notwendig.