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Grüne geben Estering-Gutachten in Auftrag

Die Buxtehuder Grünen haben ein Rechtsgutachten zum Thema „Estering“ in Auftrag gegeben. Das hat Michael Lemke am Sonnabend mitgeteilt.

Von Björn Vasel Sonntag, 26.03.2017, 20:34 Uhr

„Wir wollen Rechtssicherheit – im Interesse der Anwohner, des Naturschutzes und letztlich auch des ACN“, sagte der Fraktionsvorsitzende am Sonnabend dem TAGEBLATT.

Die Ausgangslage: Wie berichtet, stehen die Hansestadt Buxtehude und der Landkreis Stade hinter der vom Automobil Club Niederelbe (ACN) am 9. Februar 2017 beantragten Nutzungsausweitung des Esterings auf 52 Tage. Kreisbaurat Hans-Hermann Bode hat bereits eine geänderte Betriebsgenehmigung nach den Bundesimmissionsschutzgesetz für die nächsten Wochen in Aussicht gestellt – auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens ohne Beteiligung von Anwohnern und Naturschutzverbänden. Nur das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Buxtehude holte das Kreis-Umweltamt in Stade deshalb ein.

Buxtehude hatte den Weg im Januar mit den Stimmen von CDU, SPD und Bürgermeisterin im Verwaltungsausschuss mit der Befreiung des ACN von den Festsetzungen im Bebauungsplan freigemacht. Das im B-Plan von 1984 verankerte Verbot einer weiteren Nutzung der Motorsportanlage gilt in Zukunft nicht mehr für den Automobil Club Niederelbe. Nur an der Zwölf-Tage-Regelung mit sechs Rennveranstaltung von bis zu zwei Tagen Dauer für den Estering bleibt es, an weiteren 40 Tagen sollen Trainings- und Testfahrten sowie TV-Aufnahmen möglich werden – nach dem Okay aus Stade. Für Lärmschutz und Betriebsgenehmigung ist der Landkreis als Immissionsschutzbehörde zuständig. Kreisbaurat Bode & Co. haben den Estering als nicht-ständige Anlage eingestuft. Die Beweggründe: Die Grünen haben „erhebliche Zweifel, dass die Nutzungsausweitung dem geltenden Recht entspricht“. Sie haben deshalb die Hamburger Kanzlei „Klemm & Partner“, Fachleute in Sachen Immissionsschutz, eingeschaltet. Eine Klage sei „zurzeit kein Thema“. Ihnen gehe es erst einmal „um die ergebnisoffene Prüfung der Rechtsfragen. „Wir wollen uns von Fakten und nicht vom Bauchgefühl leiten lassen“, sagt Lemke. Das Gutachten solle der Politik und den Verwaltungsleitungen helfen, die Rechtslage möglicherweise neu zu bewerten. „Wir glauben, dass ein neuer B-Plan notwendig wäre. Bei der Betriebsgenehmigung geht es nicht ohne die Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.“ 52 Tage seien deutlich zu viel. Die Grünen hätten „nichts gegen die Rallycross-Rennstrecke Estering“, der Verein um seinen Vorsitzenden Andreas Steffen habe einiges geleistet – für den Motorsport und die internationale Bekanntheit der Stadt.

Die Grünen hätten allerdings „gleichrangig“ auch die Interessen der Bürger in den umliegenden Ortschaften der Stadt Buxtehude und im Umland sowie der Natur im Blick. Es gehe ihnen um Klarheit, es müsse endlich Rechtsfrieden herrschen und der Lärmschutz für die Anwohner gewährleistet sein. Dass in der letzten Woche an drei Tagen „höllisch laute“ Testfahrten auf dem Estering stattgefunden haben und der aufgewirbelte Sand über die Moisburger Landstraße wehte, stimme ihn nachdenklich, so Lemke. Schließlich liege die neue Betriebsgenehmigung vom Landkreis noch gar nicht vor.

Die Grünen seien immer bereit, dem ACN die Hand zu reichen. Eine Nutzung des Esterings müsse allerdings dem Geiste des B-Planes von 1984 entsprechen. Der Appell: Weil das Rechtsgutachten einige Euro kosten wird, bitten die grüne Fraktion im Rat der Hansestadt Buxtehude und der Ortsverband Buxtehude-Apensen von Bündnis 90/Die Grünen um Spenden:

Ortsverband Buxtehude-Apensen

DE35 2075 0000 0060 0818 41

BIC: NOLADE21HAM

Sparkasse Harburg-Buxtehude

Verwendungszweck: Spende Gutachten

 

Dr. Stefanie Grünewald (Rechtsanwältin bei Klemm & Partner)

Warum halten Sie die durch die Stadt erteilte Befreiung für die Ausweitung des Betriebs des Esterings für rechtswidrig?

Die Stadt Buxtehude ist für die Entscheidung bereits unzuständig. Der Landkreis Stade hat als zuständige Behörde über eine Betriebsänderung des Esterings zu entscheiden. Für den Teilaspekt des Baurechts ist die Stadt Buxtehude in diesem Verfahren intern zu beteiligen. Diese Teilentscheidung kann aber nicht vorweggenommen oder isoliert von der Stadt entschieden werden.

Darüber hinaus ist die Entscheidung auch als solche rechtswidrig. Denn durch den Bebauungsplan für den Estering zieht sich wie ein „roter Faden“ der Aspekt des Lärmschutzes. Zum Schutz vor Lärm wurde der Betrieb auf dem Estering beschränkt. Durch eine Befreiung von dieser Betriebsbeschränkung wird dieser „rote Faden“ zerschnitten.

Die Stadt ist bei einer so weitreichenden Änderung gehalten, den Bebauungsplan neu zu erlassen und dabei die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Warum wird Ihrer Meinung nach aus dem Estering durch die vom ACN beantragte Nutzungsausweitung eine „ständige Anlage“ nach Bundesimmissionsschutzrecht und welche Folge hat das?

Die Ausweitung von derzeit 12 auf 52 Betriebstage stellt nicht nur eine Vervierfachung des Betriebs dar. Es bedeutet gleichzeitig, dass zukünftig durchschnittlich einmal in der Woche ein Betrieb auf dem Estering erfolgen wird. Es kann daher keine Rede mehr von einem bloß gelegentlichen Betrieb sein. Hier soll eine dauerhafte Anlage für den Test- und Rennbetrieb geschaffen werden. Die Anlage ist und wird entsprechend baulich bereitgehalten und gestaltet.

Es handelt sich daher um eine „ständige Anlage“. In der Folge bedeutet dies, dass ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sind, um die Auswirkungen für die Buxtehuder und die Umwelt zu prüfen und in die Entscheidung einzubeziehen.

Welche Folgen hat es, wenn das Verfahren weitergeführt wird, wie bisher?

Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit und den Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung wird geltendes Recht gebrochen. Berechtigte Belange werden nicht beachten und Folgen für die Umwelt unberücksichtigt gelassen.

Die Stadt und der Landkreis handeln in diesem Falle rechtswidrig. Gleichzeitig verspielen die Behörden und politischen Entscheidungsträger, die dieses Vorgehen mittragen, auch das Vertrauen der Buxtehuder in wichtige Entscheidungsprozesse.

Wird weder eine Öffentlichkeitsbeteiligung noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und ist nicht sichergestellt, dass keine schädlichen Lärmbelastungen für die Nachbarschaft auftreten, ist die Genehmigung rechtlich angreifbar.

Das bedeutet, dass ein Gericht eine auf diesen Verstößen basierende Betriebsgenehmigung aufheben kann und wird.

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