Verkehr

Haftstrafe nach tödlichem Fahrmanöver auf Autobahn

Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife.

Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Nach einem Überholmanöver auf der Autobahn verunglückt das überholte Auto, ein Mensch stirbt. Verantwortlich soll ein anderer Autofahrer sein - das Gericht spricht von fahrlässiger Tötung.

Von dpa 13.06.2024, 16:00 Uhr

Osnabrück. Für einen tödlichen Autounfall auf der Autobahn 33 Bielefeld-Osnabrück hat das Landgericht Osnabrück am Donnerstag einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den heute 30-Jährigen sei wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ergangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Der Unfall hatte sich im vergangenen Oktober ereignet.

Der rumänische Angeklagte habe sich nach Überzeugung des Gerichts darüber geärgert, dass ein vor ihm fahrendes Auto einen Lastwagen zu langsam überholt habe, sagte der Sprecher. Daher habe der 30-Jährige zunächst gedrängelt und sei in Schlangenlinien hinter dem vor ihm fahrenden Wagen gefahren.

Der 30-Jährige soll nach dem Überholen des Lastwagens und des anderen Autos dieses zunächst ausgebremst haben. Anschließend sei er nach Überzeugung des Gerichts auf dem Überholstreifen etwa auf gleicher Höhe wie das andere Auto gefahren. In dieser Situation habe er mit seinem Wagen eine ruckartige Bewegung nach rechts gemacht, wodurch der andere Wagen seitlich getroffen wurde. Das Auto habe sich gedreht und sei über die Leitplanke wie bei einem Katapult etwa 100 Meter die Böschung hinunter geschnellt. Bei dem Unfall kam der 32 Jahre alte Beifahrer des verunglückten Wagens ums Leben.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung nur eingeräumt, vor dem Überholen die Lichthupe und die Warnblinkanlage betätigt zu haben, den anderen Wagen aber nicht abgedrängt zu haben. Aufgrund von Zeugenaussagen seien die Richter dieser Darstellung nicht gefolgt, sagte der Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem auf Mord und damit für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Die Verteidigung hatte den Freispruch ihres Mandanten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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