THorror-Crash mit Lkw: Es war Mord aus Heimtücke
Bei dem Unfall auf der Bundesstraße B6 kam 2020 ein Lkw-Fahrer ums Leben (Archivbild). Foto: dpa
Ein Lkw-Fahrer lenkte absichtlich in den Gegenverkehr. Ein Unbeteiligter starb. Nach fünf Jahren fiel nun ein Urteil.
Verden. Ein Lkw-Fahrer aus Sulingen wurde am Donnerstag vom Landgericht Verden wegen Mordes verurteilt. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass er absichtlich einen Frontalzusammenstoß zweier Sattelzüge herbeigeführt hat.
Der 45-Jährige habe sich bei dem Unfall am 10. November 2020 auf der Bundesstraße 6 bei Bruchhausen-Vilsen töten wollen, aber dabei den Tod des anderen Lkw-Fahrers in Kauf genommen. Verhängt hat die 10. Große Strafkammer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Weil der getötete 63-Jährige aus Goch in Nordrhein-Westfalen arg- und wehrlos war, sieht die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Mord kennt eigentlich nur eine Strafe, doch in diesem Fall wurde eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt.
„Eine akute Suizidalität stellt eine krankhafte seelische Störung dar. Es war ihm nicht mehr möglich, auf Außenreize zu reagieren“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe sich „gedanklich in einem Tunnel befunden. Nicht an andere, nicht an die Zukunft gedacht“.
„Der Überraschungsmoment war notwendig und dessen war er sich bewusst“, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie nannte mehrere Gründe, warum die Kammer ein Einschlafen, Ablenkung durch das Handy oder Unaufmerksamkeit als Unfallursache für ausgeschlossen hält. Die Kombination aus Beschleunigen und Lenken auf die Gegenfahrbahn sei nicht mit einem versehentlichen Fahrfehler zu erklären.
Lkw-Fahrer kündigt Ehefrau Suizid-Absichten an
Der erfahrene Berufskraftfahrer hat den ihm entgegenkommenden Sattelzug gesehen, so die Überzeugung der Richter. Daraufhin habe er sein Fahrzeug auf einer Strecke von 250 Metern maximal beschleunigt, von 65 auf 71 Stundenkilometer, und 1,5 Sekunden beziehungsweise 30 Meter vor der Kollision in den Gegenverkehr gelenkt. „Wie bei einem zügigen Überholvorgang. Da muss über mehrere Sekunden das Gaspedal durchgetreten worden sein“, stellte die Richterin fest.
Hinweise auf einen Suizid hatten sich durch Textnachrichten an seine Ehefrau an diesem Tag ergeben. Irgendwann auf seiner Tagestour hatte er dann aufgehört, Kunden seines Sulingers Arbeitgebers anzusteuern und eine gute Stunde vor dem Unfall auf keine Anrufe und keine Nachrichten mehr reagiert. Schon in den Wochen zuvor sei er misstrauischer geworden. Die Richter sahen in verschiede- nen Verhaltensänderungen „Anhaltspunkte, dass er die Realität wahnhaft verkannt haben könnte“.
Erkannt habe der Angeklagte aber, dass der ihm entgegenkommende Sattelzug „durch seine Schwere und Größe geeignet war, einen Unfall herbeizuführen, bei dem er sterben könne“. Ein Pkw hätte nicht gereicht, betonte die Richterin. Zudem sieht die Kammer Hinweise, dass er auch die gerade Strecke bewusst ausgewählt haben könnte, denn sieben Minuten zuvor habe er gewendet.
„Es kam ihm nicht darauf an, zu töten“, betonte die Richterin, „aber ihm war bewusst“, dass der Fahrer des anderen Sattelzuges sterben könnte. „Am Ende hatte er aber nur ganz schwer die Möglichkeit, sich von diesem Gedanken zu lösen. Deshalb haben wir die Strafe gemildert.“
Fahrerlaubnissperre beträgt fünf Jahre
Der Angeklagte will bis heute keine Erinnerung an diesen Tag haben, schließt einen Suizid aber sicher aus. In einem ersten Prozess war er wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.
Eine Fahrerlaubnissperre von fünf Jahren wurde verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und der bei der Urteilsverkündung geschockt wirkende Angeklagte bleibt auf freiem Fuß. (axt)
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