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Corona

Inzidenz im Kreis Stade steigt nach Meldeverzug auf 329

Ein positiver Corona-Schnelltest.

Ein positiver Corona-Schnelltest.

211 Corona-Neuinfektionen meldete das Gesundheitsamt des Landkreises Stade am Dienstag an das Robert Koch-Institut (RKI). 

Dienstag, 15.11.2022, 18:57 Uhr

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Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis steigt nach dem Meldeverzug vom Wochenende laut RKI wieder auf 329 (Stand: 15. November, 3.08 Uhr). Damit haben sich bisher nachweislich 89.637 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. In den Elbe Kliniken wurden am Dienstag insgesamt 15 Covid-Patienten behandelt - das sind drei weniger als noch in der Vormeldung. Ein Covid-Patient liegt zurzeit auf der Intensivstation der Elbe Kliniken.

Bundesärztekammer: Ende der Corona-Isolationspflicht vertretbar

Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hat die von vier Bundesländern angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte begrüßt. Angesichts der zurückgehenden Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufen sei der Schritt medizinisch vertretbar, sagte er der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Das zeigten auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen seien. „Isolationspflichten sind weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind.“

Reinhardt zufolge wäre es wünschenswert, wenn sich die Länder auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen einigen. „Es dürfte schwierig werden, die Menschen in einem Bundesland anzuhalten, sich auch bei symptomfreien Verläufen an strikte Isolationsvorgaben zu halten, wenn im Nachbarbundesland in gleich gelagerten Fällen keine Beschränkungen gelten“, sagte er. Die Menschen müssten lernen, eigenverantwortlich mit diesen Lockerungen umzugehen und Rücksicht zu nehmen.

Der Deutsche Hausärzteverband bezeichnete die Lockerung unterdessen als eine politische Entscheidung und betonte die Eigenverantwortung der Menschen. „Ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gibt oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Aus medizinischer Sicht muss der Leitspruch lauten: Wer krank ist, bleibt konsequent zu Hause“, sagte der Bundesvorsitzende Markus Beier. Die Erfahrungen aus den Praxen zeige, dass es die Ausnahme sei, dass ein Patient zwar einen positiven Schnelltest habe, aber keine Symptome aufweise. „Wenn also jeder mit Symptomen konsequent zu Hause bleibt, dann wird nur eine sehr kleine Zahl an Menschen von einer Änderung der Isolationspflicht auch praktisch betroffen sein.“

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten am Freitag angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben. In diesen Ländern sollten „zeitnah“ neue Regelungen in Kraft treten, die derzeit ausgearbeitet werden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Weitere Bundesländer dachten zuletzt darüber nach, andere lehnten einen solchen Schritt ab. (dpa)

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